Zulassung
Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung erledigen
Sag uns, was du vorhast. Wir finden den passenden Vorgang, die zuständige Zulassungsbehörde und den einfachsten Weg – online bei der Behörde oder über einen Zulassungspartner.
- Zuständige Behörde nach deiner Adresse
- Unterlagen-Checkliste je Vorgang
- Daten gehen nur mit deiner Einwilligung raus
- Deine Suche
Hilfe bei der Zulassung
Du bist dir nicht sicher, welcher Vorgang passt oder welche Unterlagen du brauchst? Ein paar kurze Fragen führen dich Schritt für Schritt zum passenden Vorgang. Die Hilfe ist freiwillig.
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Die richtige Behörde
ermittelt aus deinem Wohnsitz bzw. Firmensitz, nicht aus deinem Standort
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Vollständige Unterlagen
Checkliste und Prüfung deiner Angaben vor dem Antrag
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Gebühren vorab
Behördengebühr und ggf. Partner- oder Anbietergebühr einzeln ausgewiesen
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Deine Daten
gehen nur mit deiner Einwilligung an einen Anbieter
BENY vermittelt und leitet dich zum passenden Weg. BENY ist weder Zulassungsbehörde noch selbst Anbieter. Die Entscheidung über die Zulassung trifft ausschließlich die zuständige Zulassungsbehörde.
01 · Leistungen
Alle Vorgänge im Überblick
Wähle deinen Vorgang direkt aus. Wenn du dir nicht sicher bist, hilft dir die „Hilfe bei der Zulassung“ mit wenigen Fragen.
Standard-Zulassungen & Ummeldungen
- Neuzulassung (Neufahrzeug) Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (mit COC-Papier / EU-Übereinstimmungsbescheinigung). bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 35,00 €
- Neuzulassung (Importfahrzeug / EU-Import) Zulassung eines aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeugs (inkl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung / § 21 StVZO Vollgutachten). Behördengebühr voraussichtlich 45,00 €
- Ummeldung (Halterwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks) Fahrzeugwechsel auf einen neuen Halter bei gleicher zuständiger Zulassungsstelle. bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 28,00 €
- Ummeldung (Wohnsitzwechsel mit Halterwechsel – anderer Zulassungsbezirk) Ummeldung bei Umzug in einen anderen Landkreis/eine andere Stadt (inkl. Kennzeichenwechsel). bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 30,00 €
- Ummeldung (Wohnsitzwechsel ohne Halterwechsel – anderer Zulassungsbezirk) Halter bleibt gleich, zieht aber in einen anderen Landkreis um (Kennzeichenmitnahme oder Neuprägung). bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 28,00 €
Wiederzulassung & Abmeldung
- Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs (mit gleichem Halter) Reaktivierung eines Fahrzeugs, das vorübergehend außer Betrieb gesetzt war. bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 30,00 €
- Wiederzulassung nach endgültiger Außerbetriebsetzung Reaktivierung eines länger abgemeldeten Fahrzeugs (ggf. mit neuer TÜV-Abnahme / Vollgutachten). Behördengebühr voraussichtlich 40,00 €
- Außerbetriebsetzung (Klassische Abmeldung / Stilllegung) Offizielle amtliche Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle (zur Beendigung von Versicherung und Steuer). bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 13,00 €
Kennzeichen & Sonderkennzeichen
- Wunschkennzeichen-Reservierung & Prägung Online-Reservierung bei der Behörde und direkte Bestellung der physischen Schilder (inkl. Kennzeichen-Prägung). bei der Behörde online möglich Behördengebühr voraussichtlich 12,80 €
- Kurzzeitkennzeichen (Überführungs- & Probefahrten) Befristung auf 5 Tage für Überführungen, TÜV-Fahrten oder Probefahrten (inkl. spezieller Kurzzeit-eVB). Behördengebühr voraussichtlich 13,10 €
- Zollkennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) Zeitlich befristete Kennzeichen für den Export eines Fahrzeugs ins Ausland (inkl. Ausfuhrversicherung und Zollprüfung). Behördengebühr voraussichtlich 45,00 €
- Saisonkennzeichen Zulassung für einen definierten Betriebszeitraum (z. B. 04 bis 10 für Cabrios oder Motorräder). Behördengebühr voraussichtlich 30,00 €
- H-Kennzeichen (Historisches Fahrzeug) Sonderkennzeichen für Oldtimer ab 30 Jahren nach erfolgreichem Oldtimer-Gutachten (§ 23 StVZO). Behördengebühr voraussichtlich 35,00 €
- Wechselkennzeichen Zulassung von zwei Fahrzeugen auf ein Kennzeichen (nur im selben Zulassungsbezirk und gleiche Fahrzeugklasse). Behördengebühr voraussichtlich 35,00 €
Dokumenten-Änderungen & Ersatzpapiere
- Fahrzeugschein-Änderung (Technische Änderung) Nachträgliche Eintragung von Anbauten, Leistungssteigerungen oder geänderten Reifengrößen (Teil I). Behördengebühr voraussichtlich 15,00 €
- Fahrzeugschein-Änderung (Adressänderung bei Umzug im selben Bezirk) Aktualisierung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Behördentermin. Behördengebühr voraussichtlich 11,00 €
- Ersatzdokument: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust oder Diebstahl Beantragung neuer Papiere (inkl. eidesstattlicher Versicherung). Behördengebühr voraussichtlich 20,00 €
- Ersatzdokument: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust oder Diebstahl Aufgebotsverfahren und Neuausstellung des Briefes. Behördengebühr voraussichtlich 70,00 €
- Ersatzplakette (TÜV-Plakette oder Abgasplakette / Feinstaubplakette) Nachbestellung beschädigter oder verlorener Prüf- und Umweltplaketten. Behördengebühr voraussichtlich 6,00 €
02 · So funktioniert's
So läuft deine Zulassung mit BENY
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1
Vorgang wählen
Du wählst den Vorgang direkt aus. Bist du unsicher, führt dich die freiwillige Hilfe mit wenigen Fragen zum passenden Vorgang.
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2
Behörde und Weg
Aus deinem Wohnsitz bzw. Firmensitz ermitteln wir die zuständige Behörde und zeigen dir, wie du den Vorgang erledigen kannst.
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3
Angaben und Unterlagen
Du gibst deine Daten ein, wir prüfen Format und Vollständigkeit und zeigen dir, welche Unterlagen du brauchst.
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4
Antrag
Online bei der Behörde, über einen Zulassungspartner oder einen Anbieter – Daten gehen nur mit deiner Einwilligung raus. Abgeschlossen ist die Zulassung erst, wenn die Behörde entschieden hat.
03 · Fragen
Häufige Fragen
Welche Rolle hat BENY?
BENY hilft dir, den richtigen Vorgang, die zuständige Behörde und den passenden Weg zu finden. Den Antrag bearbeitet die Zulassungsbehörde selbst, ein Zulassungspartner aus dem BENY-Netzwerk oder ein externer Anbieter. BENY ist weder Behörde noch Zulassungsdienst.
Wie wird die zuständige Behörde bestimmt?
Nach deinem Hauptwohnsitz bzw. dem Firmensitz – nicht nach deinem aktuellen Standort. Liegt deine Postleitzahl in mehreren Kreisen, wählst du deinen Ort aus.
Warum steht bei der Behördengebühr „voraussichtlich“?
Die genaue Gebühr legt die Behörde fest. Solange unsere Angabe nicht fachlich geprüft ist, zeigen wir sie als voraussichtlichen Betrag.
Wann gehen meine Daten an einen Anbieter?
Nur wenn du einen Anbieter wählst und vorher ausdrücklich einwilligst. Du siehst vorher, welche Daten und Unterlagen übermittelt werden, an wen und wofür. Bei der Weiterleitung zur Behörde übermittelt BENY nichts.
Speichert BENY meinen Ausweis?
Nein. Wenn eine Identifizierung nötig ist, läuft sie beim Anbieter oder bei der Behörde. BENY speichert nur das Ergebnis, niemals deine PIN oder eine Ausweiskopie.