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Zulassung · Kennzeichen & Sonderkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen (Überführungs- & Probefahrten)

Befristung auf 5 Tage für Überführungen, TÜV-Fahrten oder Probefahrten (inkl. spezieller Kurzzeit-eVB).

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Kurzzeit-eVB der Versicherung
  • Fahrten nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungszwecken
  • Gültige HU oder Fahrt zur HU

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (falls zutreffend) Der Sicherheitscode (7 Zeichen) liegt auf der Vorderseite unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (falls zutreffend) Der Sicherheitscode (12 Zeichen) liegt unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) (falls zutreffend) Die HU darf nicht abgelaufen sein.

Kurz zusammengefasst

Online
Teilweise online, je nach Behörde
Behördengebühr
voraussichtlich 13,10 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.