Diese Bedingungen gelten für Unternehmen, die ihre Leistungen oder Waren über die Plattform BENY anbieten („Partner", „Sie"). Sie sind vor der Registrierung jederzeit abrufbar und können als PDF gespeichert werden.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Beny Now GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein („BENY") und dem Partner über die Nutzung der Plattform BENY (benynow.com, partner.benynow.com und BENY-Apps).
- Die Plattform steht nur Unternehmern im Sinne von § 14 BGB offen.
- Ergänzend gelten die Modulbedingungen des jeweiligen Leistungsbereichs, die Partner-Datenschutzvereinbarung und – soweit vereinbart – ein Auftragsverarbeitungsvertrag und eine Verschwiegenheitsvereinbarung (§ 19). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners gelten im Verhältnis zu BENY nicht.
§ 2 Rolle von BENY
- BENY betreibt einen Online-Vermittlungsdienst. BENY vermittelt Verträge zwischen Partnern und Kundinnen und Kunden. Vertragspartner der Kundschaft für die Leistung ist allein der Partner. BENY tritt gegenüber der Kundschaft nicht als Anbieter der Leistung auf.
- BENY bestimmt weder die Preise des Partners noch die Art und Weise, wie der Partner seine Leistungen erbringt. Der Leistungskatalog von BENY beschreibt nur die Leistungsarten. Beim Abschleppdienst sind Fahrerinnen und Fahrer Beschäftigte oder Beauftragte des Partners; BENY erteilt ihnen keine Weisungen.
- BENY erbringt keine eigenen Leistungen in den vermittelten Leistungsbereichen und bevorzugt keine eigenen oder von BENY kontrollierten Angebote.
§ 3 Registrierung und Onboarding
- Bewerbung und Partnerkonto. Sie bewerben sich über das Bewerbungsformular auf der Seite „Partner werden"; ein Konto brauchen Sie dafür nicht. Die Bewerbung ist noch kein Vertrag und begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. BENY prüft sie, meldet sich bei Ihnen und nennt die benötigten Unterlagen. Kommt eine Zusammenarbeit zustande, legt BENY Ihr Partnerkonto an. Auch das Partnerkonto allein ist noch kein kostenpflichtiger Vertrag.
- Onboarding. Vor der Freischaltung und vor der ersten Auszahlung vervollständigen Sie insbesondere:
- Firmendaten (Name/Firma, Rechtsform, Registergericht und -nummer, Vertretungsberechtigte, Steuer-Identifikationsnummer, Steuernummer, USt-IdNr., Kleinunternehmerstatus, Bankverbindung),
- Anbieterinformationen für Ihr Profil (§ 4),
- die für Ihre Rechtsform und Ihren Leistungsbereich verlangten Nachweise über Erlaubnisse, Qualifikationen und Versicherungen (§ 5),
- das Zahlungskonto bei Stripe (§ 11),
- die Zahlungsart für Paketentgelte, sobald für einen Ihrer Modulverträge eine Zahlungspflicht vereinbart ist: ein SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung (§ 11 Nr. 7),
- Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen und die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise für Partner (§ 27 Nr. 4).
- Erklärungen. Sie bestätigen jeweils gesondert, dass Sie Unternehmer sind, dass die handelnde Person volljährig und vertretungsberechtigt ist, dass Sie nur Leistungen und Waren anbieten, die mit dem Recht der Union und Deutschlands vereinbar sind, und dass BENY Rechnungen in Ihrem Namen ausstellen darf (§ 12).
- Partnerakte, Partnernummer und Modulvertrag. BENY führt für Ihr Unternehmen eine Partnerakte. Sie erhalten eine dauerhafte Partnernummer (Format
BENY-P-000000), die sich nicht ändert. Für jeden Leistungsbereich (Modul), in dem Sie anbieten, wird ein eigener Modulvertrag mit einer dauerhaften Vertragsnummer geführt (FormatBENY-V-mit Modulkürzel, Jahr und laufender Nummer); gehören mehrere Modulkonten zu Ihrem Unternehmen, werden sie in derselben Partnerakte geführt. - Prüfung. BENY prüft die Angaben, Register- und Kammereinträge und gleicht sie mit Sanktionslisten ab. Mitarbeitende von BENY prüfen außerdem Ihre Nachweise (§ 5) und vermerken das Ergebnis in der Partnerakte in den Stufen „verifiziert", „freigegeben" und „aktiv"; diese Stufen setzt nie das System, sondern immer eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter. Den Stand sehen Sie im Partnerportal unter „Mein Unternehmen". Buchbar sind Ihre Angebote, sobald Ihre Anbieterangaben nach § 4 vollständig sind; bis dahin erscheint Ihr Profil mit dem Hinweis „Bald buchbar". Die Stufen der Prüfung ändern die Buchbarkeit derzeit nicht. Lehnt BENY eine Freischaltung ab oder beschränkt sie, entscheidet das eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY und teilt Ihnen die Gründe mit.
§ 4 Partnerprofil und Anbieterkennzeichnung
- Ihr Profil enthält einen Bereich „Impressum / Anbieterkennzeichnung", der für die Kundschaft jederzeit mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist. Er enthält die nach § 5 DDG, der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und dem Verbraucherrecht nötigen Angaben, insbesondere:
- Name/Firma und Rechtsform, Vertretungsberechtigte,
- ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), ggf. abweichende Beschwerdeanschrift,
- E-Mail-Adresse (Ihre Telefonnummer zeigen wir vor dem Buchungsbutton und in der Buchungsbestätigung),
- Registergericht und -nummer, USt-IdNr. oder Wirtschafts-Identifikationsnummer,
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die Aufsichtsbehörde,
- bei reglementierten Berufen Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und verleihender Staat sowie die berufsrechtlichen Regelungen und wo sie zugänglich sind,
- Berufshaftpflichtversicherung (Versicherer und räumlicher Geltungsbereich), soweit vorgeschrieben,
- Ihre Angabe zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (§ 36 VSBG).
- Name/Firma, Rechtsform, Anschrift, Registerangaben, E-Mail-Adresse und Ihre Angabe zur Verbraucherstreitbeilegung werden bei jedem Angebot über den Link „Anbieterinformationen" angezeigt; Name, Anschrift, Telefon und E-Mail zusätzlich vor dem Buchungsbutton („Dein Vertragspartner") und in der Buchungsbestätigung.
- Sie sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben verantwortlich und halten sie aktuell. Sie stellen BENY von Ansprüchen Dritter frei, die auf fehlerhaften Angaben beruhen. BENY veröffentlicht ein Profil erst, wenn alle Pflichtangaben vorliegen.
- BENY ersetzt Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer nicht durch Weiterleitungs- oder Alias-Adressen.
- Darstellung vor der Buchung. In Suchergebnissen und auf Profilseiten zeigt BENY Ihr Angebot vor der Buchung mit einer neutralen Bezeichnung (z. B. „Werkstatt in Düsseldorf"), dem Ort, einem Partnercode (z. B.
BENY-W-1042; in der FahrzeugpflegeBENY-FP-mit Nummer) und Ihrem Geschäftsfoto. Das Geschäftsfoto laden Sie im Partnerportal hoch (JPG, PNG oder WebP, höchstens 5 MB); es darf weder Ihr Logo noch Ihren Firmennamen zeigen. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY kann ein Geschäftsfoto, ein Leistungsbild oder ein Produktbild im Shop ausblenden, das gegen diese Bedingungen verstößt; dann erscheint ein Platzhalter, und Ihr Angebot bleibt buchbar. Bilder werden nach der Veröffentlichung geprüft, nicht vorher. Über das Ausblenden informiert BENY Sie per E-Mail mit Begründung; die Datei wird nicht gelöscht. Antworten Sie auf diese E-Mail, prüft BENY die Entscheidung erneut. Ihr Logo, die genaue Adresse des Leistungsorts und die Route sieht die Kundschaft erst nach der bezahlten Buchung. Die Angaben nach Nr. 1 und Nr. 2 bleiben davon unberührt.
§ 5 Erlaubnisse, Qualifikationen und Versicherungen
- Erlaubnisse und Nachweise. Sie bieten eine Leistung nur an, wenn Sie über die dafür nötigen Erlaubnisse, Qualifikationen und Versicherungen verfügen (z. B. Eintragung in die Handwerksrolle, Anerkennung für AU/SP, Fahrschulerlaubnis, Zulassung als Rechtsanwalt, Gemeinschaftslizenz, Sachkundebescheinigung, Hochvolt-Qualifikation). Welche Nachweise BENY von Ihnen verlangt, richtet sich nach Ihrer Rechtsform und Ihrem Leistungsbereich; die für Sie geltende Liste mit der Angabe „Pflicht" oder „Optional" sehen Sie im Partnerportal unter „Mein Unternehmen". Eine Kopie Ihres Personalausweises verlangt BENY nicht; bitte laden Sie keine hoch.
- Einreichen, Prüfung und Ablauf.
- Nachweise laden Sie im Partnerportal hoch (PDF, JPG oder PNG, höchstens 10 MB je Datei). Vertragsunterlagen (z. B. Partnervertrag und Anlagen) stellt BENY in Ihrer Partnerakte bereit.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY prüft jedes Dokument und gibt es frei oder lehnt es ab. Eine Ablehnung wird begründet; die Begründung und den Stand jedes Dokuments (eingereicht, in Prüfung, freigegeben, abgelehnt, abgelaufen) sehen Sie im Partnerportal.
- Sie halten Ihre Nachweise aktuell. Bei befristeten Nachweisen geben Sie das Ablaufdatum an und laden rechtzeitig vor dem Ablauf eine neue Version hoch. Nach dem Ablaufdatum gilt der Nachweis als abgelaufen. Für einen freigegebenen Nachweis, den Sie im Partnerportal sehen, erinnert BENY Sie vor dem Ablauf einmal per E-Mail, sobald die für den Dokumenttyp festgelegte Vorwarnzeit beginnt. Eine zweite Erinnerung gibt es nicht; die Fristen Ihrer Nachweise überwachen Sie selbst.
- Eine neue Version ersetzt die frühere nicht: Frühere Versionen bleiben in Ihrer Partnerakte gespeichert und werden nicht überschrieben (Datenschutzerklärung, Abschnitt B9).
- Fehlt ein verlangter Nachweis, ist er abgelehnt oder abgelaufen, kann BENY die betroffene Leistung nach § 21 einschränken. Das geschieht nicht automatisch, sondern nach Prüfung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.
- Abschleppdienst: Sie unterhalten eine Versicherung für Schäden an übernommenen Fahrzeugen (Abschlepp-/Obhutsschäden), da diese nicht von der Kfz-Haftpflicht gedeckt sind.
- Nicht angeboten werden dürfen u. a. Leistungen, die eine Erlaubnis erfordern, die Sie nicht haben; Umbauten „ohne Eintragung"; Deaktivierung von Partikelfilter, AdBlue oder AGR; Manipulation des Kilometerstands; Radarwarner; Verkauf von Kältemitteln oder losen Airbag-Modulen an Verbraucher; Unfallregulierung durch Nicht-Anwälte.
- Unzulässige Werbeaussagen (z. B. „Meisterbetrieb" ohne Meister, „amtlich", „öffentlich bestellt" ohne Bestellung, „Polizei-Vertragspartner" ohne Vertrag, „MPU-Garantie") sind untersagt und werden von BENY entfernt.
- Versicherungspartner. Im Bereich Kfz-Versicherung können nur Personen und Unternehmen teilnehmen, die über eine Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung verfügen oder als gebundene Versicherungsvertreter im Vermittlerregister eingetragen sind. Sie hinterlegen Ihren Status (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, gebundener Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater), Ihre Registernummer, die zuständige Industrie- und Handelskammer und Ihre Erstinformation nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung. Ihr Profil wird erst angezeigt, wenn diese Angaben vollständig sind und eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY den Registereintrag geprüft hat. BENY zeigt der Kundschaft Ihren Status vor der Anfrage und Ihren Namen, die Registernummer, die Kammer und die Erstinformation spätestens mit der Bestätigung des Termins. BENY organisiert ausschließlich den Beratungstermin: Beratung, Dokumentation, Angebote und Vertragsabschlüsse sowie alle Pflichten aus dem Versicherungsvertriebsrecht liegen allein bei Ihnen. Die Angaben der Kundschaft zur Anfrage erhalten Sie mit deren Einwilligung und nutzen sie nur für diesen Termin.
§ 6 Angebote und Preise
- Sie legen Ihre Leistungen und Preise selbst fest. Preise gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer.
- Die BENY-Servicegebühr, die die Kundschaft zahlt, wird von BENY automatisch in den angezeigten Gesamtpreis eingerechnet.
- Preisermäßigungen für Waren im Shop beziehen sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage. Bei Leistungen dürfen Preisermäßigungen nicht irreführend sein.
- Fahrschulen geben alle nach § 32 FahrlG erforderlichen Preisbestandteile je Klasse an; Pakete sind nur zusätzlich zulässig.
- Kostenvoranschlag: Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag überschritten wird, holen Sie vor dem Weiterarbeiten die Zustimmung der Kundschaft über die Plattform ein („Mehrkosten zahlungspflichtig freigeben"). Antwortet die Kundschaft nicht innerhalb von 48 Stunden, bleibt die Arbeit angehalten; Sie führen dann den ursprünglichen Auftrag zum ursprünglichen Preis aus oder stornieren die Buchung.
§ 7 Buchungen, Stornierungen und Leistungsnachweis
- Antwortfristen. Buchungsanfragen nehmen Sie innerhalb der folgenden Fristen an oder lehnen sie ab: Angebote auf „ab"-Preise (Werkstatt) 48 Stunden; Anfragen in den Bereichen Rechtsberatung und Gutachten möglichst innerhalb von 72 Stunden (nach 7 Tagen ohne Antwort läuft die Anfrage automatisch ab; BENY informiert Sie und die Kundschaft per E-Mail); Abschleppdienst derzeit 5 Minuten ab Eingang der bezahlten Anforderung – das Partnerportal zeigt Ihnen die Uhrzeit, bis zu der Sie antworten – (danach wird der Auftrag automatisch storniert und der Kundschaft vollständig erstattet; ebenso, wenn Sie vor der Annahme ablehnen). Zulassungsaufträge und Shop-Bestellungen sind mit der Zahlung der Kundschaft bezahlt. Shop: Eine bezahlte Teilbestellung nehmen Sie im Partnerportal über „Paket annehmen" an oder versenden sie; das Partnerportal zeigt Ihnen dazu den spätesten Zeitpunkt. Ist eine Teilbestellung derzeit 48 Stunden nach der Zahlung weder angenommen noch ganz oder teilweise versandt, storniert BENY sie automatisch, erstattet der Kundschaft den Betrag und informiert Sie und die Kundschaft; Ihre Vergütung dafür entfällt. Für Zulassungsaufträge ist eine Annahmefrist derzeit nicht eingerichtet. Können Sie einen Auftrag nicht ausführen, stornieren Sie ihn unverzüglich (Nr. 4). Abweichendes können die Modulbedingungen festlegen.
- Annahme in Ihrem Namen. Bei sofort buchbaren Leistungen (Festpreise, Fahrzeugwäsche, Mietwagen, Fahrschul- und MPU-Pakete, Zulassungsaufträge, Shop-Bestellungen, von der Kundschaft angenommene Angebote) bevollmächtigen Sie BENY, das Angebot der Kundschaft in Ihrem Namen anzunehmen, sobald die Zahlung erfolgreich ist; mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zustande. Sie halten Ihre Verfügbarkeiten und Ihren BENY-Kalender aktuell und blockieren Zeiten, in denen Sie – auch außerhalb von BENY – ausgebucht sind (beim Mietwagen: anderweitig vermietete Fahrzeuge).
- Die Buttons und Pflichtinformationen des Buchungsprozesses stellt BENY bereit. Sie nehmen außerhalb dieses Prozesses keine Buchungen für über BENY vermittelte Termine entgegen.
- Stornierungen und Terminänderungen nehmen Sie ausschließlich über die Plattform vor. Wird ein Termin nicht über die Plattform abgesagt und findet er nicht statt, gilt er als vom Partner abgesagt.
- Volle Erstattung. Stornieren Sie eine bezahlte Buchung – auch nach Check-in oder Beginn der Leistung –, erhält die Kundschaft den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der BENY-Servicegebühr zurück; eingesetztes Guthaben und eingelöste beny coins werden zurückgebucht. Das gilt in allen Bereichen. Für eine stornierte Buchung erhalten Sie keine Vergütung; die Stornierung fließt in Ihre Qualitätsbewertung ein.
- Wo Sie selbst stornieren. Im Partnerportal stornieren Sie Buchungen in den Bereichen Abschleppdienst, Werkstatt, Fahrzeugwäsche und Fahrschule/MPU sowie Teilbestellungen im Shop, solange noch nichts davon an den Paketdienst übergeben ist. Mietwagenbuchungen, Zulassungsaufträge und bezahlte Gutachtenaufträge storniert auf Ihre Mitteilung eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY; wenden Sie sich dafür an den BENY-Support.
- Shop. Bei der Stornierung einer Teilbestellung vor dem Versand werden der Kundschaft der Preis der Artikel und die Versandkosten dieser Teilbestellung erstattet; die BENY-Servicegebühr erstattet BENY zusammen mit dem Schritt, nach dem der Kundschaft aus der Bestellung nichts mehr verbleibt.
- Erstattung vom Zahlungsdienstleister abgelehnt. Stornieren Sie, BENY oder eine automatische Regel eine bezahlte Buchung und lehnt der Zahlungsdienstleister die Erstattung ab, wird die Buchung trotzdem storniert; BENY veranlasst die Erstattung an die Kundschaft dann von Hand. Antwortet der Zahlungsdienstleister nicht oder läuft zu der Zahlung eine Beanstandung (§ 11 Nr. 15), wird nicht storniert; Sie erhalten einen Hinweis und wenden sich an den BENY-Support.
- No-Show. Ein Nichterscheinen der Kundschaft erfassen Sie ausschließlich über die No-Show-Meldung (§ 9), nicht über eine Änderung des Auftragsstatus. Eine bezahlte Buchung können Sie nicht in einen Status vor der Zahlung zurücksetzen.
- Kundinnen und Kunden können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos stornieren und einmal kostenlos umbuchen. Sie können günstigere Bedingungen festlegen.
- Check-in: Termine vor Ort werden per QR-Check-in bestätigt. Ein manueller Check-in („Kunde erschienen") ist nur ausnahmsweise zulässig und wird erst wirksam, wenn die Kundin oder der Kunde ihn bestätigt. Auffällige Quoten manueller Check-ins prüft BENY.
- Leistungsnachweis und Abschluss. Nach Erbringung der Leistung melden Sie „Leistung abgeschlossen". Liegt ein Nachweis vor (gültiger Check-in; bei der Zulassung die Zustellung oder das hochgeladene amtliche Dokument; im Shop die Zustellung, die Sie oder der Paketdienst melden), ist die Buchung abgeschlossen, wenn die Kundschaft bestätigt oder innerhalb von 48 Stunden kein Problem meldet. Ohne Nachweis wird die Buchung nicht automatisch abgeschlossen: BENY erinnert die Kundschaft nach 48 Stunden und 7 Tagen; am 14. Tag entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY. Ihr Anteil wird erst mit Abschluss der Buchung zur Auszahlung freigegeben (§ 11). Abgeschlossen werden kann nur eine bezahlte Buchung; als bezahlt gilt sie, wenn der Zahlungsdienstleister die Zahlung bestätigt hat oder der Gesamtbetrag vollständig durch Guthaben, eingelöste beny coins und einen Aktionsrabatt gedeckt ist. Mietwagenbuchungen und Zulassungsaufträge schließt derzeit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY ab; im Partnerportal gibt es dafür keine Funktion. Meldet die Kundschaft ein Problem, bleibt die Auszahlung bis zur Klärung angehalten. Bestätigen Sie nach einem Termin weder einen No-Show noch schließen Sie den Auftrag ab, prüft BENY den Vorgang.
- Mietwagen. Sie prüfen den Führerschein bei der Übergabe im Original (BENY fragt bei der Buchung keine Führerscheindaten ab). Übergabe- und Rückgabeprotokoll erstellen Sie mit der Kundschaft vor Ort; BENY stellt dafür keine Funktion bereit. Schäden klären Sie direkt mit der Kundschaft; die Kaution nehmen Sie selbst entgegen. Entgelte für verspätete Rückgabe sind je angefangener Stunde und höchstens in Höhe des Tagesmietpreises je angefangenem Tag zulässig; bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine anteilige Erstattung, sofern Sie nichts Günstigeres festlegen. Eine Haftungsreduzierung dürfen Sie nicht als „Versicherung" bezeichnen. BENY zeigt Ihr Fahrzeug mit dem Zusatz „oder vergleichbar", solange Sie das Modell nicht ausdrücklich zusagen („Modellzusage"); sagen Sie es zu, stellen Sie genau dieses Modell bereit. Das Mindestalter, das Sie hinterlegen, filtert die Suche. Vor der Buchung gibt die Kundschaft das Alter der Fahrerin oder des Fahrers an und bestätigt Mindestalter und gültige Fahrerlaubnis; eine Buchung mit einem Alter unter Ihrem Mindestalter nimmt BENY nicht an, und das angegebene Alter zeigt BENY Ihnen in der Buchung, soweit es angegeben wurde. Alter und Führerschein prüfen Sie weiterhin selbst bei der Übergabe. Einwegmiete: Je Fahrzeug legen Sie fest, ob die Rückgabe an einer anderen Ihrer aktiven Stationen möglich ist, und hinterlegen dafür eine einmalige Einweggebühr (auch 0 €). BENY zeigt sie der Kundschaft vor der Buchung und zieht sie als Teil des Gesamtpreises ein; sie gehört zu Ihrem Entgelt, nach dem sich Provision, Abrechnung und Erstattung richten. Maßgeblich ist die Gebühr, die bei der Buchung hinterlegt war. Nach einer Einwegrückgabe steht das Fahrzeug an der Rückgabestation: BENY ändert den Standort nicht von selbst. Sie tragen die neue Station unverzüglich in der Flottenverwaltung ein; bis dahin erscheint das Fahrzeug in der Suche an der bisherigen Station. Nach einer abgeschlossenen Anmietung kann die Kundschaft Sie einmal mit 1 bis 5 Sternen bewerten (ohne Text); BENY zeigt Durchschnitt und Anzahl bei Ihren Fahrzeugen an. Angebote mit Fahrerin oder Fahrer können über BENY derzeit nicht gebucht werden.
- Abschleppdienst und Pannenhilfe: Zuordnung. In Ihren Tarifen legen Sie fest, ob Sie Abschleppen, Pannenhilfe vor Ort oder beides anbieten, und können für die Pannenhilfe einen eigenen Grundpreis hinterlegen. Der Kundschaft werden nur Fahrzeuge angezeigt, die gerade verfügbar sind, zur Fahrzeugart passen, deren Partner die gewählte Hilfe anbietet und deren Einsatzgebiet den Abholort abdeckt. Ohne Zielangabe sieht die Kundschaft beim Abschleppen nur einen vorläufigen, unverbindlichen Preis auf Grundlage einer angenommenen Strecke; anfordern und bezahlen kann sie erst mit Ziel, zum dann berechneten Gesamtpreis. Eine Anforderung, die bereits abgelaufen, abgelehnt oder erstattet ist, können Sie nicht mehr annehmen.
- Werkstatt: Angebotsanfragen. Eine Angebotsanfrage der Kundschaft ist unverbindlich. Die Kundschaft kann ihrer Anfrage bis zu fünf Fotos beifügen; Sie sehen sie mit der Anfrage und verwenden sie nur für Ihr Angebot und den Auftrag. Im Partnerportal erfassen Sie Ihr Angebot als einzelne Positionen (Arbeit oder Teil) mit Beschreibung und Betrag, höchstens 20; der Gesamtpreis ist die Summe der Positionen und wird von BENY berechnet, ein davon abweichender Gesamtpreis wird nicht angenommen. Die Kundschaft sieht die Positionen mit ihren Beträgen und den Gesamtpreis. Angenommen ist es erst mit der Zahlung der Kundschaft; eine unbezahlte Anfrage können Sie weder annehmen noch als Auftrag weiterführen. Einen Preis zeigt BENY der Kundschaft vor der Anfrage nur für Leistungen, die Sie als Festpreis führen.
- Fahrzeugpflege: Pakete und Zusatzleistungen. Sie legen Ihre Pakete mit einer Hauptkategorie (außen, innen oder beides) fest und geben je Paket an, welche Zusatzleistungen enthalten sind und welche die Kundschaft gegen einen Aufpreis dazubuchen kann, mit Aufpreis und zusätzlicher Dauer. Ihr Preis für eine Buchung ist der Paketpreis zuzüglich der von der Kundschaft gewählten Zusatzleistungen; Provision, Abrechnung und Erstattung richten sich nach diesem Betrag. Ein Aktionsrabatt wird nur auf den Paketpreis berechnet.
- Terminarten in den Bereichen Gutachten, Rechtsberatung und Kfz-Versicherung. Sie legen fest, ob Sie Termine vor Ort, am Telefon oder per Video anbieten. Ein von der Kundschaft angegebener Termin ist ein Wunschtermin und erst mit Ihrer Bestätigung verbindlich. Terminvorschlag: Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, schlagen Sie über die Plattform einen anderen Termin vor; ein Vorschlag ist kein bestätigter Termin, und die vorgeschlagene Zeit wird bis zur Annahme nicht in Ihrem Kalender reserviert. Als Sachverständige oder Sachverständiger können Sie den Termin eines bereits bezahlten Auftrags nicht selbst ändern, sondern nur einen anderen Termin vorschlagen: Nimmt die Kundschaft an, ist der neue Termin bestätigt; lehnt sie ab, wird der Auftrag storniert, die Kundschaft erhält den gesamten gezahlten Betrag zurück, und Sie erhalten für diesen Auftrag keine Vergütung (Nr. 4). Antwortet die Kundschaft nicht innerhalb von derzeit 48 Stunden, wird der Auftrag automatisch storniert und wie bei einer Ablehnung vollständig erstattet; BENY informiert Sie und die Kundschaft. Als Kanzlei können Sie auf eine Anfrage einen anderen Termin vorschlagen; nimmt die Mandantschaft an, ist der Termin bestätigt, lehnt sie ab, endet die Anfrage; antwortet sie nicht innerhalb von derzeit 48 Stunden, verfällt der Vorschlag, und die Anfrage endet, worüber BENY Sie und die Mandantschaft informiert. Im Bereich Kfz-Versicherung endet eine Anfrage, die Sie nicht innerhalb von derzeit 48 Stunden bestätigen, ablehnen oder mit einem Terminvorschlag beantworten, automatisch; BENY informiert Sie und die Kundschaft. Für einen Videotermin tragen Sie bei der Bestätigung den Link (https) eines von Ihnen gewählten Videodienstes ein; für diesen Dienst und die dabei verarbeiteten Daten sind Sie verantwortlich. Die Telefonnummer der Kundschaft erhalten Sie für einen bestätigten Telefontermin und nutzen sie nur für diesen Termin. Im Bereich Gutachten ist ein Telefon- oder Videotermin ein kostenloses Vorgespräch: Sie können dafür kein Angebot senden, es fällt keine Vergütung, keine Provision und keine Servicepauschale an, und eine Ausfallpauschale wird dafür nicht erhoben. Nach einem Termin vor Ort geben Sie an, ob die Kundschaft Sie beauftragt hat („Beauftragung erfolgt?").
- Sachverständige: Einsatzgebiet. Sie erscheinen in der Suche nur für Orte innerhalb des Einsatzgebiets, das Sie hinterlegt haben; eine Besichtigungsanschrift außerhalb wird nicht angenommen.
§ 8 Widerrufsrecht der Kundschaft
- Für Leistungen, bei denen der Vertrag auf BENY zustande kommt, erzeugt BENY für Ihre Angebote die gesetzliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular mit Ihren Daten nach dem jeweils zutreffenden Regime (mit Widerrufsrecht; kein Widerrufsrecht bei Mietwagen zu einem bestimmten Termin; kein Widerrufsrecht bei dringenden Reparaturen vor Ort auf ausdrückliche Anforderung). Die Widerrufsfrist beginnt mit der Buchungsbestätigung.
- Sie bevollmächtigen BENY, Widerrufserklärungen der Kundschaft für Sie entgegenzunehmen (Empfangsvollmacht), insbesondere über die Funktion „Vertrag widerrufen". BENY leitet den Widerruf unverzüglich an Sie weiter und bestätigt der Kundschaft den Eingang.
- Ein Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ist für die Kundschaft kostenlos; BENY erstattet in diesem Fall auch die Servicegebühr. Hat die Kundschaft ausdrücklich verlangt, dass Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und widerruft sie danach, steht Ihnen ein anteiliger Wertersatz zu. BENY holt diese Erklärung vor der Zahlung ein, wenn der Termin innerhalb der Widerrufsfrist liegt (Werkstatt, Fahrzeugwäsche, Fahrschule/MPU, bezahlte Angebote von Sachverständigen), und immer beim Abschleppdienst und beim Zulassungsservice; ohne die Erklärung kann die Kundschaft nur einen Termin nach Ablauf der Frist buchen. BENY speichert Wortlaut und Zeitpunkt und bestätigt sie der Kundschaft in der Buchungsbestätigung. Einen Wertersatz berechnet die Plattform nicht automatisch: Widerruft die Kundschaft, nachdem die Leistung begonnen hat oder erbracht ist, prüft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY den Vorgang und Ihren Anspruch; hat die Leistung noch nicht begonnen, wird die Buchung automatisch storniert und vollständig erstattet. Beginnen Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Leistung, für die keine solche Erklärung vorliegt, tragen Sie das Risiko, bei Widerruf keinen Wertersatz zu erhalten.
- Anfragemodule (Rechtsberatung; Gutachten bis zur Annahme Ihres Angebots). Hier kommt auf BENY kein Vertrag zustande; BENY erzeugt keine Widerrufsbelehrung und zeigt keine Widerrufsfunktion. Schließen Sie den Vertrag mit der Kundschaft per Fernkommunikation (z. B. über den BENY-Chat oder per E-Mail), sind Sie für eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung verantwortlich. Sie können Ihre Widerrufsbelehrung als PDF in Ihrem Profil hinterlegen. Die Kundschaft kann ihre Anfrage jederzeit kostenlos zurückziehen.
- Widerruf und Rücksendung im Shop.
- Anmeldung. Die Kundschaft meldet eine Rücksendung über die Plattform an, wählt Artikel, Menge und Grund (Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist; Artikel defekt; falscher Artikel; Transportschaden; anderer Grund) und kann Fotos beifügen. Ein Widerruf kann sich auf einzelne Artikel oder Mengen beschränken. Die Widerrufsfrist läuft ab der Zustellung des letzten Pakets der Teilbestellung; maßgeblich ist der von Ihnen oder vom Paketdienst gemeldete Zeitpunkt. Sie tragen Zustellungen wahrheitsgemäß und unverzüglich ein.
- Rücksendeanschrift und Rücksendeschein. Die Kundschaft erhält einen Rücksendeschein mit der Anschrift aus Ihren Anbieterangaben als Rücksendeanschrift. BENY stellt kein Versandetikett bereit; die Kundschaft wählt den Paketdienst selbst.
- Kosten der Rücksendung bei Widerruf. Im Partnerportal legen Sie fest, ob bei einem Widerruf die Kundschaft oder Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen; ohne Ihre Festlegung trägt sie die Kundschaft. Die Einstellung gilt für danach angemeldete Rücksendungen und wird der Kundschaft vor der Anmeldung und in der Widerrufsbelehrung angezeigt.
- Kosten der Rücksendung in anderen Fällen. Bei einem defekten oder falsch gelieferten Artikel und bei einem Transportschaden tragen Sie die Kosten der Rücksendung. Die Kundschaft legt das Porto aus und reicht den Beleg bei Ihnen ein; Sie erstatten es ihr unverzüglich. Über die Plattform werden Rücksendekosten nur verrechnet, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY im Einzelfall vor der Entscheidung eine Kostenverteilung mit Betrag festlegt; ein Ihnen zugeordneter Betrag erscheint dann als Belastung in Ihrer Abrechnung.
- Eingang und Prüfung. Sie bestätigen den Eingang der Rücksendung unverzüglich in der Plattform und prüfen sie innerhalb der dort angezeigten Frist (derzeit 7 Tage ab dem Eingang). Für jeden Artikel entscheiden Sie: angenommen, mit Abzug angenommen oder abgelehnt. Einen Abzug für Wertverlust können Sie nur bei einem Widerruf oder bei „anderem Grund" vornehmen, nur für einen Wertverlust aus einem zur Prüfung der Ware nicht notwendigen Umgang und nur mit Angabe des Grundes; er muss unter dem Wert des Artikels liegen. Eine Ablehnung begründen Sie und belegen sie mit mindestens einem Foto je abgelehntem Artikel; die Kundschaft sieht Grund und Fotos. Sie können auf die Rücksendung der Ware verzichten; dann gilt die Rücksendung als angenommen.
- Versäumte Prüfung und Fristen bei Widerruf. Prüfen Sie nicht innerhalb der Frist oder geht das Rücksendepaket verloren, entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY an Ihrer Stelle. Bei einem Widerruf gilt das auch, wenn 14 Tage nach der Widerrufserklärung der Kundschaft noch nichts entschieden ist oder wenn Sie ein Paket, das die Kundschaft als abgegeben gemeldet hat, nicht innerhalb von 7 Tagen als eingegangen erfassen; BENY kann dann auch entscheiden, bevor die Ware bei Ihnen eingegangen ist. Die Entscheidung wirkt für die Abrechnung wie Ihre eigene.
- Erstattung. Sobald mindestens ein Artikel angenommen ist, erstattet BENY der Kundschaft sofort und ohne weitere Rückfrage bei Ihnen. Die Versandkosten der Hinsendung werden der Kundschaft einmal erstattet und Ihnen belastet, sobald alle Artikel der Teilbestellung zurückgenommen sind und keiner abgelehnt wurde – auch über mehrere Rücksendungen oder nach einem vollständig erfolgreichen Einspruch. Die BENY-Servicegebühr trägt BENY. Ihre gesetzliche Pflicht, bei einem Widerruf spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen (§ 357 BGB), bleibt Ihre Pflicht als Verkäufer.
- Einspruch der Kundschaft. Haben Sie einen Artikel abgelehnt oder einen Abzug vorgenommen, kann die Kundschaft innerhalb von 14 Tagen einmal Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY; ein der Kundschaft zugesprochener Betrag wird Ihnen belastet (§ 11 Nr. 4).
- Mitteilungen. Über neue Rücksendungen, Einsprüche und Entscheidungen informiert BENY Sie derzeit im Partnerportal, nicht per E-Mail.
§ 9 No-Show und Ausfallpauschale
- Erscheint eine Kundin oder ein Kunde nicht, bestätigt das eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Betriebs innerhalb von 24 Stunden nach dem Termin in der Plattform. Ohne Bestätigung wird kein No-Show erfasst. Liegt ein gültiger Check-in vor, können Sie keinen No-Show melden.
- Die Kundschaft wird vor jeder Belastung mit Begründung und Betrag informiert und kann innerhalb von 72 Stunden widersprechen. Über Widersprüche entscheidet BENY nach Prüfung der Nachweise (z. B. Fotos vor Ort, Chatverlauf). Ohne Widerspruch wird der No-Show nach Ablauf der 72 Stunden festgestellt. Die Kundschaft kann auch danach innerhalb von 14 Tagen widersprechen; ist der Widerspruch berechtigt, wird die Pauschale erstattet und der Eintrag gelöscht.
- Erster No-Show kulanzhalber kostenfrei: Sie verzichten beim ersten No-Show einer Kundin oder eines Kunden innerhalb von 12 Monaten (plattformweit gezählt) auf die Ausfallpauschale. Ab dem zweiten No-Show steht Ihnen eine Ausfallpauschale zu (höchstens 25 % des Leistungspreises, maximal 50 €; bei später Stornierung höchstens 15 %, maximal 30 €), die BENY in Ihrem Namen einzieht. Den Nachweis eines geringeren Schadens kann die Kundschaft führen. Widerruft die Kundschaft innerhalb der Widerrufsfrist, wird keine Pauschale erhoben.
- In den Bereichen Gutachten, Rechtsberatung und Fahrschule/MPU wird keine Ausfallpauschale erhoben. Nach dem dritten bei Ihnen erfassten No-Show innerhalb von 12 Monaten wird die Online-Buchung und -Anfrage dieser Kundin oder dieses Kunden bei Ihnen in allen Bereichen gesperrt; die Sperre endet, wenn Sie sie aufheben oder der dritte No-Show aus dem 12-Monats-Zeitraum herausfällt. No-Show-Einträge werden nur durch einen erfolgreichen Widerspruch oder einen nachgewiesenen Härtefall gelöscht.
- BENY erhebt auf die Ausfallpauschale keine Provision.
- Missbräuchliche No-Show-Meldungen fließen in Ihre Qualitätsbewertung ein und können zu Maßnahmen nach § 21 führen.
- Über eine eingezogene Ausfallpauschale erstellt BENY in Ihrem Namen eine „Abrechnung über Ausfallentschädigung" (keine Rechnung, ohne Umsatzsteuerausweis).
- Mietwagen: Kann das Fahrzeug aus Gründen, die die Kundschaft zu vertreten hat, nicht übergeben werden, gilt die Pauschale für späte Stornierung; ein No-Show wird nicht erfasst.
§ 10 Entgelte
- Partnerpakete und Modulvertrag. Für jeden Leistungsbereich, in dem Sie anbieten, besteht ein Modulvertrag (§ 3 Nr. 4). Ist darin ein Partnerpaket (Silver, Gold oder Platinum) vereinbart, zahlen Sie dafür ein monatliches Paketentgelt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Was im Modulvertrag steht. Paket, Vertragspreis, kostenlose Probephase, Beginn der Zahlungspflicht, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist und Sondervereinbarungen ergeben sich aus Ihrem Modulvertrag und seinen Anlagen. Wo Sie die Listenpreise und den Leistungsumfang der Pakete finden, nennt Anlage 1.
- Vorrang individueller Vereinbarungen. Was mit Ihnen individuell vereinbart ist (z. B. ein Sonderpreis, eine abweichende Laufzeit oder eine Sondervereinbarung im Modulvertrag), geht diesen Bedingungen und der Preisliste vor.
- Probephase und Beginn der Zahlungspflicht. Für Tage innerhalb einer vereinbarten kostenlosen Probephase und für Tage vor dem vereinbarten Beginn der Zahlungspflicht fällt kein Paketentgelt an. Nach dem Ende der Probephase läuft der Modulvertrag ohne Unterbrechung weiter; das Paketentgelt fällt ab dem vereinbarten Beginn der Zahlungspflicht an, frühestens am Tag nach dem Ende der Probephase. BENY erinnert Sie einmal per E-Mail an das Ende der Probephase, in der Regel 14 Tage vorher; ist dann schon weniger Probephase übrig, kommt die E-Mail entsprechend später. Sie nennt den Tag, ab dem das Paketentgelt anfällt, und den Preis – oder dass für diesen Vertrag kein Paketentgelt vereinbart ist.
- Ohne Paket kein Paketentgelt. Solange in einem Modulvertrag kein Paket und kein Beginn der Zahlungspflicht vereinbart sind, berechnet BENY dafür kein Paketentgelt. Das gilt insbesondere für Partner, deren Konto schon vor Einführung der Modulverträge bestand: Ihr Modulvertrag wurde ohne Paket angelegt, und es wird nichts berechnet, bis mit Ihnen ein Paket und ein Beginn der Zahlungspflicht vereinbart sind.
- Listenpreis und Vertragspreis. Vertragspreis ist der Listenpreis, der am Tag der Vereinbarung gilt, oder der mit Ihnen vereinbarte individuelle Preis. Ändert BENY später die Listenpreise, bleibt Ihr vereinbarter Vertragspreis unverändert; für eine Änderung Ihres Vertragspreises gilt § 24. Ist ein individueller Preis nur befristet vereinbart, gilt nach seinem Ende der Listenpreis Ihres Pakets in der dann jeweils gültigen Höhe.
- Taggenaue Berechnung. Fällt das Paketentgelt nicht für alle Tage eines Kalendermonats an (z. B. bei Beginn der Zahlungspflicht oder Vertragsende im laufenden Monat oder bei einem Preiswechsel), wird es taggenau berechnet: Jeder zahlungspflichtige Tag zählt mit dem an diesem Tag geltenden Monatspreis, geteilt durch die Zahl der Kalendertage des Monats.
- Founding-Partner. BENY kann den ersten Partnern der Plattform einen ermäßigten Paketpreis anbieten (Founding-Preis). Ob er für Sie gilt, in welcher Höhe und für welche Dauer, ergibt sich aus Ihrem Modulvertrag; er ist ein individueller Preis im Sinne von Nr. 1.
- Provision. In den Bereichen Abschleppdienst, Mietwagen und Shop berechnet BENY eine Provision auf den Nettopreis Ihrer Leistung bzw. Ware (Anlage 1). Ist mit Ihnen ein individueller Provisionssatz vereinbart, gilt dieser anstelle des Satzes aus Anlage 1; er wird in Ihrem Modulvertrag mit seinem Geltungsbeginn geführt. Im Shop gelten stattdessen die Provisionsregeln je Kategorie. Den für Sie jeweils geltenden Satz zeigt Ihnen BENY im Partnerportal unter „Rechnungen" an; nur BENY kann ihn eintragen oder ändern, und nur für die Zukunft (Nr. 8).
- Gutachten und Fahrschule/MPU. Im Bereich Gutachten berechnet BENY für Aufträge an Kfz-Sachverständige keine Provision in Prozent, sondern eine feste Servicepauschale von 29,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %, also 34,51 € brutto) je Auftrag, den die Kundschaft über BENY bezahlt hat, der abgeschlossen ist und für den Sie die Frage „Beauftragung erfolgt?" mit „Ja" beantwortet haben (§ 7 Nr. 12). Für Anfragen, Angebote, bestätigte Termine, kostenlose Vorgespräche am Telefon oder per Video, stornierte Aufträge und Aufträge ohne Beauftragung („Nein" oder ohne Angabe) fällt nichts an. Die Höhe der Servicepauschale wird bei der Zahlung der Kundschaft am Auftrag festgehalten (Nr. 8). BENY verrechnet sie in Ihrer Abrechnung mit Ihrem Erlös aus diesem Auftrag und weist sie dort mit der Umsatzsteuer aus (§ 11). Sie beträgt einschließlich Umsatzsteuer höchstens so viel wie Ihr Erlös aus diesem Auftrag; ein darüber hinausgehender Betrag wird weder nachgefordert noch auf andere Aufträge übertragen. Wird der Kundschaft der Auftrag ganz oder teilweise erstattet, wird die Servicepauschale im selben Verhältnis zurückgenommen. Ein Provisionssatz aus Ihrem Modulvertrag gilt für diese Aufträge nicht. Im Bereich Fahrschule/MPU fällt je Kundin oder Kunde und Leistungskategorie (Fahrschule, MPU-Vorbereitung, Kurs) innerhalb von 12 Monaten höchstens eine Servicepauschale an, sobald der erste Termin durch Check-in nachgewiesen oder von der Kundschaft ausdrücklich bestätigt ist; derzeit wird sie nicht erhoben.
- Rechtsberatung. Kanzleien zahlen ausschließlich ein festes monatliches Paketentgelt. Es gibt keine Entgelte je Mandat, Anfrage, Beratung oder Lead; eine Provision wird mit Kanzleien weder vereinbart noch berechnet (§ 49b Abs. 3 BRAO), und im Modulvertrag einer Kanzlei kann kein Provisionssatz eingetragen werden. BENY leitet keine bestimmten Mandate zu, trifft keine Auswahl für die Mandantschaft und zieht keine Anwaltsvergütung ein. Für Kanzleien gibt es im Bereich Rechtsberatung zusätzlich ein eigenes Kanzleipaket, das Sie im Partnerportal unter „Partnerpaket" buchen; es ist von den Partnerpaketen nach Nr. 1 zu unterscheiden. Auch das Kanzleipaket hat keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Kanzleisuche (§ 14 Nr. 2).
- Aktionen. Für die Hervorhebung von Aktionspreisen kann BENY eine gesonderte Marketinggebühr berechnen, die nicht vom Umfang eingelöster beny coins abhängt; derzeit wird sie nicht erhoben.
- Versand im Shop. Sie versenden mit einem Paketdienst Ihrer Wahl auf eigene Kosten und tragen zu jeder Sendung den Paketdienst und – soweit vorhanden – die Sendungsnummer in der Plattform ein; eine Teilbestellung können Sie in mehreren Sendungen und Paketen versenden. Einen zentralen Versand über ein Konto von BENY beim Versanddienstleister und Versandetiketten bietet BENY derzeit nicht an; Etikettenkosten stellt BENY deshalb nicht in Rechnung.
- Zeitpunkt. Maßgeblich ist der Provisionssatz, der bei der Zahlung der jeweiligen Buchung gilt. Er wird in allen Bereichen mit der bezahlten Buchung gespeichert; eine spätere Änderung des Satzes gilt nur für neue Buchungen, bezahlte Buchungen behalten ihren Satz. Für Aufträge an Sachverständige tritt an die Stelle des Provisionssatzes die Servicepauschale nach Nr. 4: Auch ihre Höhe wird mit der Zahlung am Auftrag gespeichert, und eine spätere Änderung gilt nur für danach bezahlte Aufträge. Übergangsregel: Für Buchungen in den Bereichen Fahrschule/MPU und Zulassung, die bezahlt wurden, bevor der Satz dort mit der Buchung gespeichert wurde, gilt der Satz am Tag der Abrechnung (§ 11 Nr. 3).
- Pakete und Entgelte beeinflussen die Reihenfolge der Suchergebnisse in keinem Bereich: weder die Partnerpakete nach Nr. 1 noch das Kanzleipaket nach Nr. 5 noch Provisionen oder andere Entgelte je Buchung.
- Kfz-Versicherung. Im Bereich Kfz-Versicherung berechnet BENY Versicherungspartnern derzeit kein Entgelt je Anfrage, Termin oder Vertrag und erhält keine Vergütung, die an den Abschluss eines Versicherungsvertrags geknüpft ist.
§ 11 Zahlungsabwicklung, Auszahlung und Einzug
- Stripe. Zahlungsabwicklungsdienste für Partner werden von Stripe erbracht und unterliegen dem Stripe Connected Account Agreement, das die Stripe Terms of Service umfasst (zusammen die „Stripe Services Agreement"). Indem Sie diesen Bedingungen zustimmen oder weiterhin Leistungen über BENY anbieten, erklären Sie sich mit dem Stripe Services Agreement in der jeweils gültigen Fassung einverstanden. Voraussetzung für die Zahlungsabwicklung ist, dass Sie BENY zutreffende und vollständige Informationen über sich und Ihr Unternehmen geben und BENY diese Informationen und Transaktionsdaten an Stripe weitergeben darf. Stripe Connected Account Agreement
- BENY nimmt keine Kundengelder entgegen; alle Zahlungen wickelt Stripe ab.
- Periodische Abrechnung. Die Zahlung der Kundschaft geht über Stripe zunächst an BENY. Ihr Anteil wird nicht bei jeder Zahlung einzeln einbehalten, sondern je Abrechnungszeitraum abgerechnet: Nach Ende des Zeitraums (Kalenderwoche oder Kalendermonat, Nr. 4) erstellt BENY eine Abrechnung über die in diesem Zeitraum abgeschlossenen und bezahlten Buchungen mit Bruttobetrag, Provision zuzüglich Umsatzsteuer und den weiteren Abzügen (Nr. 5) und überweist den Auszahlungsbetrag über Stripe auf Ihr Stripe-Konto. Die Servicegebühr der Kundschaft ist nicht Teil Ihres Bruttobetrags (Anlage 1). Beträge unter 10 € werden auf den nächsten Zeitraum vorgetragen; überwiesen wird frühestens 7 Tage nach der letzten in der Abrechnung enthaltenen Zahlung. Tragen Sie beim Abschleppdienst, in der Werkstatt oder bei der Fahrzeugwäsche einen niedrigeren Endbetrag ein, erstattet BENY der Kundschaft die Differenz (nicht die Servicegebühr), berechnet einen Aktionsrabatt auf den Endbetrag neu, und Ihr Anteil wird aus dem niedrigeren Betrag berechnet. Wird eine Buchung erstattet, nachdem sie abgerechnet wurde, zieht BENY den Betrag als Korrektur in der nächsten Abrechnung ab.
- Freigabe und Auszahlungsrhythmus. Ihr Anteil an einer Buchung wird erst mit deren Abschluss (§ 7 Nr. 7) zur Auszahlung freigegeben; bis dahin wird er einbehalten. Für noch nicht erbrachte Leistungen erfolgt keine Auszahlung. Freigegebene, nicht strittige Beträge werden spätestens 35 Tage nach der Freigabe ausgezahlt. Auszahlungen erfolgen monatlich (zum Monatsersten) oder – auf Ihren Wunsch und ohne Aufpreis – wöchentlich (montags). Im Shop wird ein Verkauf abgerechnet, sobald die Teilbestellung vollständig an den Paketdienst übergeben oder zugestellt ist; einen Einbehalt bis zum Ablauf der Widerrufsfrist gibt es derzeit nicht. Wird ein Verkauf storniert oder zurückgegeben, bucht BENY ihn zurück: Ist er noch nicht abgerechnet, entfällt er; ist er schon abgerechnet, belastet BENY Ihnen den Warenwert der zurückgenommenen Artikel und erstattete Versandkosten und schreibt Ihnen die darauf entfallende Provision anteilig gut („Teile-Shop-Storno nach Abrechnung", „Teile-Shop-Retoure"). Einen Abzug für Wertverlust behalten Sie; ein der Kundschaft auf Einspruch zugesprochener Betrag wird Ihnen belastet. Die Belastungen erscheinen in der nächsten Abrechnung; ein negativer Saldo wird vorgetragen und mit späteren Verkäufen verrechnet. Ist ein Betrag 75 Tage nach der Zahlung der Kundschaft weder freigegeben noch erstattet, entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY über Freigabe oder Erstattung; länger als 90 Tage wird kein Betrag einbehalten.
- Reihenfolge der Abzüge je Abrechnungszeitraum:
- Provision zuzüglich Umsatzsteuer und Servicepauschale,
- Korrekturen aus Erstattungen, Rückbuchungen (Chargebacks) und No-Shows,
- offene Rechnungen für Partnerpakete – nur, wenn mit Ihnen die Verrechnung als Zahlungsart vereinbart ist; diese Zahlungsart bietet BENY derzeit nicht an (Nr. 7),
- Verzugszinsen und Kosten.
Abgezogen werden nur fällige und unbestrittene Forderungen von BENY.
- Rechnung über Paketentgelte. BENY stellt das Paketentgelt je Kalendermonat in Rechnung, in der Regel zu Beginn des Monats für den laufenden Monat: eine Rechnung je Unternehmen mit einer Position je Modulvertrag, zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe. Die Rechnung erhalten Sie als PDF per E-Mail an die für Ihr Unternehmen hinterlegte E-Mail-Adresse und im Partnerportal unter „Zahlungsdaten & Rechnungen". Sie nennt Leistungszeitraum, Betrag, Fälligkeitstag und Zahlungsart. Eine ausgestellte Rechnung wird nicht geändert; eine Korrektur erfolgt durch eine Stornorechnung und, soweit nötig, eine neue Rechnung.
- Zahlungsart: SEPA-Lastschrift oder Überweisung.
- SEPA-Lastschriftmandat. Erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat, werden fällige Rechnungsbeträge über den Zahlungsdienstleister Stripe von Ihrem Konto eingezogen. Das Mandat erteilen Sie im Partnerportal unter „Zahlungsdaten & Rechnungen" auf einer von Stripe bereitgestellten Seite; Ihre vollständige Bankverbindung geben Sie nur dort ein. Das Mandat gilt für alle Ihre Modulverträge, soweit nichts anderes festgelegt ist. Ein neues Mandat ersetzt das bisherige. Ein Mandat in Papierform kann BENY auf Ihren Wunsch erfassen.
- Vorabankündigung. Die Rechnung ist zugleich die Vorabankündigung (Pre-Notification) der Lastschrift: Sie nennt den Betrag, den frühesten Einzugstag und die Mandatsreferenz, die auch Ihre Bank anzeigt; weicht davon Ihre Kundenreferenz bei BENY ab, nennt die Rechnung beide. Die Frist für die Vorabankündigung wird auf 2 Kalendertage verkürzt: Eingezogen wird frühestens am Fälligkeitstag der Rechnung und frühestens am zweiten Kalendertag nach dem Tag, an dem Ihnen die Rechnung per E-Mail zugesandt wurde. Wird Ihnen eine Rechnung erneut zugesandt, beginnt diese Frist neu. Eingezogen werden nur in Rechnung gestellte Beträge; ohne versandte Rechnung erfolgt kein Einzug.
- Überweisung. Haben Sie kein aktives Mandat erteilt oder ist der Lastschrifteinzug für Sie nicht freigeschaltet, überweisen Sie den Rechnungsbetrag bis zum Fälligkeitstag unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto. Ihren Zahlungseingang bucht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY.
- Widerruf des Mandats. Sie können das Mandat jederzeit im Partnerportal unter „Zahlungsdaten & Rechnungen" widerrufen. Der Widerruf gilt sofort: BENY legt danach keinen neuen Einzug mehr an, streicht Einzüge, die noch nicht bei der Bank eingereicht sind, und gibt den Widerruf an den Zahlungsdienstleister weiter. Er wird mit Datum, Uhrzeit und Ihrem Partnerkonto gespeichert. Offene und künftige Rechnungen zahlen Sie danach per Überweisung – auch solche, auf denen noch ein Einzug angekündigt ist. Ein Einzug, der bereits bei der Bank eingereicht ist, wird nicht zurückgerufen. Ihr Recht, eine SEPA-Basislastschrift innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückzugeben, bleibt unberührt. Sie können den Widerruf auch in Textform an partner@benynow.com richten; dann trägt ihn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY ein.
- Keine Verrechnung, keine Belastung des Stripe-Guthabens. Paketentgelte verrechnet BENY derzeit nicht mit Ihren Auszahlungen und zieht sie nicht von Ihrem Stripe-Guthaben oder von einer Karte ein.
- Abrechnung. Zu jeder Auszahlung erhalten Sie eine Abrechnung (Auszahlungsübersicht) mit Bruttobetrag, allen Abzügen mit Rechnungsnummer und dem Auszahlungsbetrag. Die Abrechnung gilt zugleich als Aufrechnungserklärung. Einwendungen können Sie innerhalb von 6 Wochen nach Zugang erheben; auf diese Frist und die Folgen weisen wir mit jeder Abrechnung hin. Danach gilt die Abrechnung als genehmigt; der Nachweis eines Fehlers bleibt Ihnen möglich.
- Ihre Aufrechnung. Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
- Verzug. Bei Zahlungsverzug schulden Sie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. In den Mahnschreiben nach Nr. 14 berechnet BENY Zinsen und diese Pauschale derzeit nicht; ein Verzicht liegt darin nicht. Für die Kosten einer Rücklastschrift gilt Nr. 11.
- Gescheiterter Einzug, Rücklastschrift und Zahlungsrückstand. Scheitert ein Einzug oder wird eine Lastschrift zurückgegeben, sind die betroffenen Rechnungsbeträge wieder offen; BENY informiert Sie per E-Mail. BENY wiederholt den Einzug nicht automatisch: Einen neuen Versuch veranlasst eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY, insgesamt gibt es je Einzug höchstens drei Versuche. Sie können den offenen Betrag jederzeit überweisen. Kosten einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben, berechnet BENY nur, wenn und soweit Anlage 1 dafür einen Betrag nennt; der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt Ihnen möglich. Ist eine fällige Forderung 21 Tage nach Fälligkeit nicht beglichen, kann BENY neue Buchungen vorübergehend einschränken (§ 21): Ihre Angebote erscheinen dann mit dem Hinweis „Bald buchbar", laufende Aufträge bleiben unberührt. Das geschieht nie automatisch, sondern durch die Entscheidung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit Begründung. Für das Mahnverfahren gilt Nr. 14. Besteht der Rückstand weiter, kann BENY gerichtliche Schritte einleiten und den Vertrag unter Einhaltung von § 21 kündigen.
- Bonitätsprüfung. BENY prüft vor Aktivierung eines Pakets die Bonität anhand öffentlicher Quellen (z. B. Handelsregister, Insolvenzbekanntmachungen). Eine Ablehnung erfolgt nicht allein aufgrund eines Scorewerts; die Entscheidung trifft eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter.
- Vertragsende. Nach Vertragsende erstellt BENY eine Schlussabrechnung. Für Erstattungen und Rückbuchungen zu Buchungen aus der Vertragslaufzeit haften Sie auch nach Vertragsende. BENY zieht solche Beträge derzeit als Korrektur in Ihrer nächsten Abrechnung ab; eine gesonderte Rechnung oder ein Lastschrifteinzug dafür ist derzeit nicht eingerichtet. Gibt es keine weitere Abrechnung, fordert BENY den Betrag gesondert bei Ihnen an.
- Mahnverfahren. Fällige, in Rechnung gestellte Paketentgelte und berechnete Rücklastschriftkosten mahnt BENY in bis zu vier Schreiben: Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung und Letzte Mahnung. Provisionen und Forderungen aus dem Shop werden nicht gemahnt, sondern abgerechnet (Nr. 3 bis 5).
- Das System schlägt den nächsten Schritt nur vor; jedes Schreiben veranlasst derzeit eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY.
- Sie erhalten jedes Schreiben per E-Mail mit dem Schreiben als PDF an Ihre Partnerkonten und an die Rechnungs-E-Mail-Adresse Ihres Unternehmens; außerdem steht es im Partnerportal unter „Zahlungsdaten & Rechnungen". Jedes Schreiben nennt die offenen Rechnungen, den Betrag und den Tag, bis zu dem Sie zahlen.
- Mahngebühren berechnet BENY nur, wenn und soweit Anlage 1 dafür einen Betrag nennt; derzeit ist keiner festgelegt.
- Gemahnte Beträge zieht BENY nicht automatisch per Lastschrift ein; Sie überweisen sie.
- Bleibt die Letzte Mahnung ohne Erfolg, kann BENY die Forderung zur weiteren Bearbeitung abgeben (z. B. an eine Rechtsanwaltskanzlei oder ein Inkassounternehmen); die Letzte Mahnung kündigt das an. Über die Abgabe entscheiden zwei Mitarbeitende von BENY gemeinsam. Im Partnerportal sehen Sie dann den Stand „Zur weiteren Bearbeitung abgegeben".
- Eine Einschränkung nach § 21 wegen Zahlungsrückstands ist eine eigene Entscheidung (Nr. 11); das Mahnverfahren hält keine Auszahlungen an.
- Zahlungsstreitigkeiten (Rückbuchungen). Beanstandet die Kundschaft eine Zahlung bei ihrer Bank oder ihrem Kartenanbieter, gilt:
- Automatisches Anhalten der Auszahlung. Sobald der Zahlungsdienstleister die Beanstandung meldet, hält das System die Auszahlung der Abrechnung an, in der die betroffene Buchung enthalten ist – derzeit die ganze Abrechnung, nicht nur Ihren Anteil an dieser Buchung. Das ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme, die dem Verfahren beim Zahlungsdienstleister folgt (§ 21 Nr. 2).
- Mitteilung und Nachweise. BENY informiert Sie einmal per E-Mail über die Beanstandung, mit der Buchung, dem Betrag, dem Grund und dem Tag, bis zu dem Sie Nachweise über die Leistung einreichen. Sie unterstützen BENY mit diesen Nachweisen. Den Stand sehen Sie im Partnerportal bei Ihren Abrechnungen.
- Ende des Anhaltens. Wird die Beanstandung zugunsten von BENY entschieden oder zurückgenommen, gibt das System die Auszahlung automatisch wieder frei. Geht das Verfahren verloren, bleibt die Auszahlung angehalten, bis eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY entschieden hat.
- Wer den Verlust trägt. Darüber entscheidet eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY im Einzelfall mit Begründung: Entweder bleibt der Verlust bei BENY, oder er wird Ihnen ganz oder teilweise belastet – höchstens bis zum beanstandeten Betrag. Eine Belastung erscheint als Korrekturzeile in Ihrer nächsten Abrechnung. Ohne diese Entscheidung wird Ihnen nichts belastet.
- Keine doppelte Erstattung. Solange eine Beanstandung offen oder verloren ist, kann dieselbe Zahlung nicht zusätzlich über die Plattform erstattet werden; eine Stornierung mit Erstattung ist dann nicht möglich.
§ 12 Rechnungen
- Sie beauftragen und bevollmächtigen BENY, Rechnungen an die Kundschaft in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 2 UStG). Nummernkreise, Pflichtangaben und Korrekturbelege dieser Rechnungen richtet BENY derzeit neu ein; bis dahin kann die Kundschaft für einen abgeschlossenen, bezahlten Auftrag einen Beleg als PDF abrufen, der Sie als leistenden Partner nennt, und im Shop erstellt BENY zu einer Rücksendung einen Korrekturbeleg zur Händlerrechnung. Die steuerliche Verantwortung für diese Rechnungen bleibt bei Ihnen. Informieren Sie BENY unverzüglich über Änderungen, insbesondere Ihres Kleinunternehmerstatus. Behördengebühren, die BENY für Sie einzieht (Zulassung), weist BENY als durchlaufende Posten ohne Umsatzsteuer aus.
- Ist die Kundin oder der Kunde ein Unternehmen, erstellt BENY die Rechnung als elektronische Rechnung.
- Paketentgelte stellt BENY Ihnen als Rechnung im PDF-Format aus (§ 11 Nr. 6; Rechnungsnummern im Format
BENY-RE-{Jahr}-{laufende Nummer}, StornorechnungenBENY-GS-{Jahr}-{laufende Nummer}mit Bezug auf die stornierte Rechnung). Sie stimmen dem Empfang dieser Rechnungen per E-Mail und im Partnerportal zu. Ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat nach EN 16931 stellt BENY dafür derzeit nicht bereit. Provisionen und die weiteren Abzüge weist BENY in der Abrechnung nach § 11 Nr. 3 und Nr. 8 aus. - Die Abrechnung nach § 11 Nr. 8 ist keine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn; BENY erstellt keine Gutschriften. Abrechnungen über Ausfallentschädigungen (§ 9 Nr. 7) sind keine Rechnungen.
§ 13 Steuerliche Mitwirkungspflichten
- BENY ist nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz verpflichtet, bestimmte Daten über Sie zu erheben, zu prüfen und an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Sie stellen diese Daten vollständig und rechtzeitig bereit, spätestens bis zum 31. Dezember des Meldejahres.
- Fehlen Daten nach zwei Erinnerungen weiterhin, kann BENY Auszahlungen zurückhalten oder Ihr Konto sperren, bis die Daten vorliegen.
- Händler im Shop verfügen über eine gültige USt-IdNr., die BENY qualifiziert prüft.
§ 14 Sichtbarkeit, Reihenfolge und Werbung
- Wie BENY Suchergebnisse sortiert und welche Hauptparameter in welcher Rangfolge gelten, beschreiben die Marktplatz-Informationen. Harte Filter (z. B. angebotene Leistung, Einsatz- bzw. Servicegebiet, Verfügbarkeit zum gewählten Termin, vollständige Anbieterangaben) werden durch kein Paket und keine Zahlung umgangen.
- Pakete und Reihenfolge. Die Partnerpakete Silver, Gold und Platinum haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Suchergebnisse und auf Ihre Sichtbarkeit. Bezahlte Werbeplätze und Paket-Abzeichen (z. B. „Gold-Partner") zeigt BENY der Kundschaft derzeit nicht an. Führt BENY sie ein, werden Werbeplätze als „Anzeige" oder „Gesponsert" gekennzeichnet; ein Werbeplatz ersetzt Ihre organische Position nicht, Sie erscheinen zusätzlich an Ihrer regulären Stelle. Rechtsberatung: In der Standardsortierung „Empfohlen" der Kanzleisuche zählen nacheinander die durchschnittliche Bewertung, die Vollständigkeit des Kanzleiprofils und die durchschnittliche Antwortzeit. Das Kanzleipaket (§ 10 Nr. 5) hat darauf keinen Einfluss; eine Ausnahme für Kanzleien gibt es nicht mehr.
- Partner mit Aktionspreisen werden als „Aktion" gekennzeichnet.
- Werbung per Push-Mitteilung für Aktionen einzelner Partner bietet BENY derzeit nicht an. Den Newsletter an die Kundschaft versendet ausschließlich BENY an Personen, die ihn bestellt und bestätigt haben; Sie erhalten dafür keine personenbezogenen Daten.
- In welchen Bereichen die Kundschaft beny coins sammeln und einlösen kann, steht in den AGB für Kundinnen und Kunden (§ 13); derzeit kann sie Coins bei Fahrzeugwäsche, Werkstatt, Fahrschule/MPU und Mietwagen einlösen. Den Nachlass trägt BENY; Sie erhalten Ihren Preis. Bei Kanzleien und Sachverständigen werden beny coins weder gesammelt noch eingelöst. Für Kanzleien ist Werbung auf sachliche Information beschränkt (§ 43b BRAO); BENY richtet keine Kanzleiwerbung gezielt an Kundschaft aufgrund von Unfall- oder Abschleppdaten.
- Weitere Vertriebskanäle. BENY kann Ihr Profil und Ihre Angebote auch außerhalb der Plattform bewerben, insbesondere über Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads) und Affiliate-Partner.
- Servicegebiet der Werkstatt. Werkstätten legen im Partnerportal ein Servicegebiet fest: einen Mittelpunkt auf der Karte und einen Radius von 1 bis 500 km; ohne Angabe gelten 50 km. Liegt der Ort, für den die Kundschaft sucht, außerhalb dieses Kreises, erscheint die Werkstatt in dieser Suche nicht.
- Shop. Fehlen bei einem Händler Pflichtangaben, die die Kundschaft für die Bestellung braucht (Anschrift sowie E-Mail-Adresse oder Telefonnummer), werden seine Angebote nicht angezeigt und können nicht gekauft werden, bis die Angaben vollständig sind. Die Angaben, zu welchen Fahrzeugen ein Artikel passt, stammen von Ihnen; Sie halten sie richtig und vollständig. BENY zeigt der Kundschaft daraus „Passt laut Händlerdaten", „Passgenauigkeit bitte prüfen" oder „Passt laut Händlerdaten nicht" als Information an und übernimmt für die Passgenauigkeit keine Gewähr.
- Newsletter für Partner. Den BENY-Newsletter für Partnerbetriebe erhalten Sie nur, wenn Sie ihn im Partnerportal unter „Mein Unternehmen" bestellen und Ihre E-Mail-Adresse über den Link in der Bestätigungs-E-Mail bestätigen (Double-Opt-in). Er ist freiwillig und kein Bestandteil dieses Vertrags; Sie können ihn jederzeit über den Abmeldelink in jeder Ausgabe oder im Partnerportal abbestellen. Öffnungen und Klicks misst BENY nicht. Mitteilungen, die BENY Ihnen nach diesen Bedingungen schuldet (z. B. Rechnungen, Mahnungen, Änderungen dieser Bedingungen, Begründungen nach § 21), erhalten Sie unabhängig davon.
§ 15 Keine Preisparität, keine Exklusivität, begrenzter Kundenschutz
- Sie dürfen Ihre Leistungen außerhalb von BENY – auch auf anderen Plattformen und Ihrer eigenen Website – zu anderen Preisen und Bedingungen anbieten. BENY verlangt keine Exklusivität.
- Kundenschutz. Sie dürfen eine Kundin oder einen Kunden nicht dazu veranlassen, eine konkret über BENY vermittelte Buchung zu stornieren, um dieselbe Leistung außerhalb von BENY zu buchen. Diese Pflicht gilt für höchstens 12 Monate ab der Vermittlung. Buchungen, die die Kundschaft später von sich aus direkt bei Ihnen vornimmt, und die übliche Kommunikation bleiben erlaubt.
- Grund dieser Regelung: Die Vermittlung, Zahlungsabsicherung, Terminverwaltung und Qualitätssicherung der Plattform wird über Entgelte je Buchung finanziert. Die eng begrenzte Regelung verhindert, dass diese Leistungen für eine konkrete Buchung genutzt und dann umgangen werden.
- Verstöße werden verhältnismäßig geahndet (§ 21).
§ 16 Kommunikation mit der Kundschaft
Der vorrangige Kommunikationskanal zu Buchungen ist der BENY-Chat. In Suchergebnissen und Buchungsansichten zeigt BENY keine Links auf externe Websites und keine „Jetzt anrufen"-Schaltflächen. Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktdaten bleiben im Impressum sichtbar (§ 4).
§ 17 Bewertungen
- Bewertungen können nur Kundinnen und Kunden abgeben, deren Buchung abgeschlossen ist. Sie können Bewertungen nicht löschen, aber einmal öffentlich antworten und Verstöße gegen die Bewertungsrichtlinie melden.
- Es ist untersagt, Bewertungen zu kaufen, selbst zu verfassen, verfassen zu lassen, gegen Vorteile zu erbitten oder Kundschaft gezielt nur bei positiver Erfahrung zur Bewertung aufzufordern.
§ 18 Zugang zu Daten
- Sie erhalten zu Ihren Buchungen die Daten, die zur Durchführung nötig sind (z. B. Name, Kontaktdaten, Termin, Fahrzeugdaten, freigegebene Dokumente, Chatverlauf), außerdem Ihre Bewertungen, Abrechnungen, Rechnungen und Statistiken. Im Partnerportal sehen Sie unter „Mein Unternehmen" Ihre Unternehmensdaten, Ihre Nachweise mit Prüfstand, Ihre Vertragsunterlagen und Ihre Zustimmungen, unter „Zahlungsdaten & Rechnungen" Ihre Zahlungsart, offene Beträge und alle Rechnungen. Änderungen an den Unternehmensdaten nimmt BENY auf Ihre Mitteilung vor.
- BENY verarbeitet alle Daten, die bei der Nutzung der Plattform entstehen (Profil-, Angebots-, Buchungs-, Zahlungs-, Bewertungs- und Nutzungsdaten), zum Betrieb, zur Abrechnung, zur Qualitätssicherung und zur Verbesserung der Plattform. Zusammengefasste, nicht personenbezogene Auswertungen über mehrere Partner nutzt BENY für die Weiterentwicklung der Plattform; Sie erhalten keinen Zugang zu den Daten anderer Partner.
- Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit es für die Leistung nötig oder gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Stripe, Steuerbehörden, Versanddienstleister).
- Nach Vertragsende können Sie Ihre Abrechnungen und Rechnungen weiter abrufen, solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen, und eine Kopie der von Ihnen bereitgestellten Daten anfordern.
§ 19 Datenschutz und Verschwiegenheit
- Für Buchungsdaten, die BENY Ihnen übermittelt, sind Sie eigener Verantwortlicher. Es gilt die Partner-Datenschutzvereinbarung: Sie nutzen diese Daten nur zur Durchführung der Buchung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und nicht ohne eigene Rechtsgrundlage für Werbung außerhalb der Plattform.
- Nutzen Sie den BENY-Kalender für Termine außerhalb von BENY oder die Dokumentenablage für Ihre eigenen Akten, verarbeitet BENY diese Daten als Auftragsverarbeiter; dafür schließen Sie vor Aktivierung einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
- Kanzleien und Verkehrspsychologinnen/-psychologen schließen vor Nutzung der Akten- und Chatfunktionen eine Verschwiegenheits- und Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach § 43e BRAO, § 203 StGB und Art. 28 DSGVO ab.
- Hinweise zur Verarbeitung Ihrer eigenen Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen für Partner (Datenschutzerklärung, Teil B).
- Rechtsberatung und MPU. Der gesamte Inhalt einer Anfrage (Angaben, Unterlagen, Chatnachrichten) ist ab dem Absenden durch die Kundschaft Ihre Verarbeitung; BENY verarbeitet ihn ausschließlich als Ihr Auftragsverarbeiter nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag und der Vereinbarung nach Nr. 3. Die Rechtsgrundlage für Daten über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Art. 10 DSGVO) liegt bei Ihnen. Erforderliche Einwilligungen (Art. 9 DSGVO; § 43e Abs. 5 BRAO) holt BENY in Ihrem Namen ein. Der Auftragsverarbeitungsvertrag weist BENY an, Anfragedaten 90 Tage (Rechtsberatung) bzw. 30 Tage (MPU) nach Abschluss des Vorgangs zu löschen. Derzeit setzt BENY das so um: Dokumente und Chat-Anhänge einer Anfrage in der Rechtsberatung werden nach Ablauf der 90 Tage vom System zur Löschung vorgeschlagen und gelöscht, nachdem zwei Mitarbeitende von BENY die Löschung freigegeben haben; Angaben und Nachrichtentexte löscht BENY bis zur Einrichtung eines eigenen Ablaufs auf Ihre Weisung. Im Bereich Führerschein & MPU erhebt BENY derzeit keine Unterlagen. Einen Export oder einen Hinweis vor der Löschung stellt BENY nicht bereit: Unterlagen, die Sie für Ihre eigene Aktenführung benötigen (bei Kanzleien die Handakte nach § 50 BRAO), übernehmen Sie rechtzeitig aus dem Partnerportal in Ihre eigene Akte; die Ablage bei BENY ersetzt sie nicht. Bei einer Weiterleitung an einen weiteren Partner werden Unterlagen und Freitexte nicht übernommen.
- Abschleppdienst. Für die Standortdaten Ihrer Fahrerinnen und Fahrer sind Sie Verantwortlicher; BENY verarbeitet sie als Ihr Auftragsverarbeiter, solange eine Fahrerin oder ein Fahrer online ist oder einen angenommenen Einsatz fährt, ohne Verlauf über das Ende des Einsatzes hinaus und ohne Auswertung zur Leistungsbewertung (Einzelheiten: Datenschutzerklärung, Abschnitt B8). Sie informieren Ihre Fahrerinnen und Fahrer mit der von BENY bereitgestellten Vorlage (Art. 13 DSGVO) und führen erforderliche Mitbestimmungsverfahren durch.
- Als Auftragsverarbeiter meldet BENY Ihnen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis.
§ 20 Nutzungsrechte an Ihren Inhalten
- Sie räumen BENY für die Dauer des Vertrags ein einfaches, unentgeltliches, auf die Zwecke dieses Vertrags beschränktes Recht ein, Ihre Logos, Marken, Fotos und Beschreibungen auf der Plattform, in den BENY-Apps, in Benachrichtigungen und in den in § 14 Nr. 6 genannten Kanälen zu nutzen und dafür technisch anzupassen (z. B. Größe, Format).
- Sie versichern, dass Sie über die nötigen Rechte verfügen, und stellen BENY von Ansprüchen Dritter frei.
§ 21 Einschränkung, Aussetzung und Kündigung durch BENY
- Gründe. BENY kann Ihr Profil, einzelne Angebote oder Auszahlungen einschränken oder aussetzen oder den Vertrag kündigen, insbesondere bei:
- fehlenden, abgelaufenen oder falschen Nachweisen, Pflichtangaben oder Steuerdaten,
- rechtswidrigen oder unzulässigen Angeboten oder Werbeaussagen,
- wiederholten Absagen oder Nichterscheinen, manipulierten Check-ins oder No-Show-Meldungen,
- Umgehung der Plattform entgegen § 15,
- Manipulation von Bewertungen,
- Zahlungsrückstand (§ 11 Nr. 11),
- Verstößen gegen Datenschutz- oder Verschwiegenheitspflichten,
- begründetem Betrugsverdacht oder behördlicher Anordnung.
- Arten, Entscheidung und Begründung.
- Arten. BENY führt Einschränkungen in einem Register. Wirkung auf Ihr Konto haben: „Buchung eingeschränkt" (Ihre Angebote sind nicht buchbar und erscheinen mit dem Hinweis „Bald buchbar"; laufende Aufträge bleiben unberührt), „Auszahlung gesperrt" (offene und künftige Auszahlungen werden angehalten; ebenso kann eine einzelne Auszahlung angehalten werden) und „Account gesperrt" (keine Anmeldung, Ihre Angebote sind nicht buchbar).
- Entscheidung durch einen Menschen. Jede dieser Maßnahmen setzt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von BENY von Hand, mit einer Begründung für Sie und einem Termin für die erneute Prüfung; automatisierte Mittel entscheiden darüber nicht. Einzige Ausnahme ist das Anhalten einer Auszahlung bei einer Zahlungsbeanstandung der Kundschaft (§ 11 Nr. 15): Es tritt automatisch ein, sobald der Zahlungsdienstleister die Beanstandung meldet, ist eine vorläufige Sicherungsmaßnahme und endet automatisch, wenn die Beanstandung zugunsten von BENY entschieden oder zurückgenommen wird; die Mitteilung dazu ist die E-Mail nach § 11 Nr. 15, und über einen Verlust entscheidet immer ein Mensch. Das System kann eine Maßnahme nur vorschlagen (z. B. bei Zahlungsrückstand, § 11 Nr. 11) und führt interne Vermerke ohne Wirkung auf Ihr Konto (z. B. „Zahlung überfällig" bei einem laufenden Mahnverfahren, „Rücklastschrift", „Beobachtung"); solche Vermerke werden Ihnen nicht gesondert mitgeteilt. Auch ein abgelaufener Nachweis führt nicht automatisch zu einer Einschränkung: Das System vermerkt nur den Status „abgelaufen" (§ 5 Nr. 2).
- Begründung. Spätestens mit dem Wirksamwerden erhalten Sie die Begründung auf einem dauerhaften Datenträger: per E-Mail an das betroffene Partnerkonto bzw. an alle Partnerkonten Ihres Unternehmens und an die Rechnungs-E-Mail-Adresse; zusätzlich steht sie im Partnerportal. Die Mitteilung nennt die Art und die Wirkung der Maßnahme, wen und was sie betrifft, seit wann sie gilt und die Begründung in Worten. Die Begründung nennt die zugrunde liegenden Tatsachen und die Regelung dieser Bedingungen, auf die sich BENY stützt (Nr. 1), und wie Sie widersprechen können (Nr. 4, § 22). Auch die Aufhebung teilt BENY Ihnen mit.
- Unabhängig davon sind Ihre Angebote nur buchbar, solange Ihre Anbieterangaben nach § 4 vollständig sind (§ 3 Nr. 5); das ist keine Maßnahme nach diesem Paragrafen und wird nicht gesondert begründet.
- Kündigung. Eine vollständige Beendigung teilt BENY Ihnen mindestens 30 Tage vorher mit Begründung mit. Das gilt nicht, wenn BENY gesetzlich oder behördlich zur sofortigen Beendigung verpflichtet ist, ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund besteht oder Sie wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen haben.
- Klärung. Sie können der Entscheidung widersprechen und den Sachverhalt erläutern. Stellt sich die Maßnahme als unberechtigt heraus, hebt BENY sie unverzüglich auf und stellt Ihren Zugang einschließlich Ihrer Daten wieder her.
§ 22 Beschwerden
Beschwerden zu Maßnahmen nach § 21, technischen Problemen oder anderen Fragen richten Sie in Textform an partner@benynow.com. Ein Beschwerdeformular im Partnerportal gibt es derzeit nicht. BENY prüft Beschwerden zügig und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Mediatoren nach Art. 12 P2B-Verordnung benennt BENY nicht.
§ 23 Laufzeit und Kündigung durch den Partner
- Das Partnerkonto läuft auf unbestimmte Zeit.
- Laufzeit und Kündigung eines Modulvertrags. Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist ergeben sich aus Ihrem Modulvertrag (§ 10 Nr. 1).
- Fristberechnung. Fristen werden nach §§ 187, 188 BGB berechnet: Eine Laufzeit, die am Ersten eines Monats beginnt, endet am letzten Tag eines Monats; fehlt in einem Monat der entsprechende Tag, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats.
- Verlängerung. Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, läuft der Modulvertrag nach der Mindestlaufzeit weiter, bis er gekündigt wird. Ist eine Mindestlaufzeit, aber keine Verlängerung vereinbart, endet er mit Ablauf der Mindestlaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Wirkung der Kündigung. Eine Kündigung beendet den Modulvertrag frühestens nach Ablauf der Kündigungsfrist und nicht vor dem Ende der Mindestlaufzeit, und zwar – je nach Vereinbarung – zu jedem Tag, zum Monatsende oder zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Maßgeblich für die Frist ist der Tag, an dem Ihre Kündigung BENY zugeht.
- Form und Bestätigung. Die Kündigung erklären Sie in Textform, zum Beispiel per E-Mail an partner@benynow.com. Im Partnerportal gibt es dafür derzeit keine Funktion. BENY vermerkt den Tag des Zugangs und das Vertragsende im Modulvertrag und bestätigt Ihnen beides per E-Mail, sobald die Kündigung erfasst ist. Das gilt auch, wenn BENY kündigt.
- Solange für keinen Ihrer Modulverträge ein Paketentgelt anfällt, können Sie das Partnerkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
- Besteht 12 aufeinanderfolgende Monate lang für keinen Leistungsbereich ein Modulvertrag mit Partnerpaket, ist BENY berechtigt, das Partnerkonto mit einer Frist von 30 Tagen auf einem dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe zu kündigen und zu schließen (Art. 4 Abs. 1 P2B-Verordnung). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 24 Änderungen dieser Bedingungen
- Ankündigung. BENY teilt Ihnen wesentliche Änderungen dieser Bedingungen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger mit: Jedes aktive Partnerkonto erhält eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der Änderung, dem Tag des Inkrafttretens, dem vollständigen neuen Text als PDF und dem Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht. Die Frist besteht aus 15 vollen Kalendertagen und beginnt am Tag nach der Mitteilung; die Änderung tritt am Tag nach ihrem Ablauf in Kraft. Wird die E-Mail an Ihr Partnerkonto erst später versandt, verschiebt sich der Tag für Ihr Konto entsprechend. Den Tag des Inkrafttretens sehen Sie auch im Partnerportal unter „Mein Unternehmen". Dieselbe Frist gilt für Erhöhungen der Entgelte je Buchung (Anlage 1) und für die Entfernung von Leistungsarten aus dem Katalog.
- Kündigungsrecht. Sie können den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung fristlos kündigen. Die Kündigung erklären Sie in Textform (§ 23 Nr. 2).
- Zustimmung. Preiserhöhungen und andere wesentliche Änderungen werden für Sie nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Sie können der neuen Fassung schon vor dem Tag des Inkrafttretens zustimmen; sie gilt für Sie dann ab diesem Tag, nicht früher. Stimmen Sie nicht zu, gilt für Ihr Partnerkonto die Fassung weiter, der Sie zuletzt zugestimmt haben – auch nach dem Tag des Inkrafttretens. Die Rechte von BENY nach § 21 bleiben unberührt.
- Änderungen wirken nicht rückwirkend.
- Zustimmung im Partnerportal. Die neue Fassung legt BENY Ihnen im Partnerportal unter „Mein Unternehmen" zur Zustimmung vor. Solange Ihre Zustimmung aussteht, weist ein Hinweis auf jeder Seite des Partnerportals darauf hin; Ihr Zugang wird dadurch nicht gesperrt. Nach der Zustimmung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail (§ 27 Nr. 4). Ob eine Änderung wesentlich ist, legt BENY bei der Veröffentlichung fest. Redaktionelle Änderungen, die Ihre Rechte und Pflichten nicht berühren (z. B. geänderte Unternehmensangaben von BENY), werden weder angekündigt noch erfordern sie eine erneute Zustimmung. Jede veröffentlichte Fassung bleibt unverändert gespeichert (§ 27 Nr. 4).
- Datenschutzhinweise. Eine wesentliche Änderung der Datenschutzhinweise für Partner kündigt BENY Ihnen auf dieselbe Weise per E-Mail mit Zusammenfassung und vollständigem Text als PDF an. Sie gilt sofort, weil sie über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert und den Vertrag nicht ändert; ein Kündigungsrecht nach Nr. 2 löst sie nicht aus. Im Partnerportal bestätigen Sie, dass Sie die neue Fassung zur Kenntnis genommen haben.
- Ausnahme von der Frist. Die Frist nach Nr. 1 gilt nicht, wenn BENY aufgrund einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung die Bedingungen so ändern muss, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, oder wenn BENY die Bedingungen ausnahmsweise ändern muss, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr abzuwehren und die Plattform, die Kundschaft oder Partner vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Risiken für die Cybersicherheit zu schützen (Art. 3 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2019/1150). BENY weist in der Mitteilung darauf hin, dass die Änderung aus einem dieser Gründe sofort gilt, und hält den Grund fest. Nr. 3 und Ihre vertraglichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 25 Haftung
- BENY haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BENY nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- BENY gewährleistet keine bestimmte Anzahl an Buchungen oder Umsätzen.
§ 26 Nebenleistungen
- BENY bietet der Kundschaft im Zusammenhang mit Ihren Leistungen folgende Nebenleistungen an (Art. 6 P2B-Verordnung): die Zahlungsabwicklung über Stripe, das Vorteilsprogramm beny coins, Check-in- und QR-Werkzeuge zur Terminbestätigung sowie die Ausstellung von Rechnungen in Ihrem Namen (§ 12). Händlern im Shop stellt BENY die Verwaltung von Sendungen und Rücksendungen bereit (§ 8 Nr. 5, § 10 Nr. 7); Versandetiketten bietet BENY derzeit nicht an.
- Sie dürfen der Kundschaft eigene Nebenleistungen anbieten. Zahlungen für über BENY vermittelte Buchungen wickeln Sie nicht außerhalb der Plattform ab (§ 7 Nr. 3, § 15).
§ 27 Schlussbestimmungen
- Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand wird ergänzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Nachweis Ihrer Zustimmung. Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen wird je Partnerkonto gespeichert: mit der bestätigten Fassung (Version), Datum und Uhrzeit, gekürzter IP-Adresse, Browserkennung, der Art der Zustimmung (Bestätigung im Partnerportal oder in der App, unterschriebenes Dokument oder Erfassung durch BENY) sowie Ihrem Unternehmen und Modulvertrag. Jede veröffentlichte Fassung bewahrt BENY als unveränderte Kopie mit einer Prüfsumme auf. Nach der Zustimmung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit der bestätigten Fassung als PDF; der Versand kann einige Minuten dauern und erfolgt auch, wenn BENY Ihre Zustimmung für Sie erfasst hat. Die bestätigte Fassung können Sie außerdem im Partnerportal unter „Mein Unternehmen" jederzeit abrufen.
Anlage 1 – Preisübersicht
Alle Beträge zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss bzw. Buchung gültige Preisübersicht.
Partnerpakete (monatlich)
Die Partnerpakete heißen Silver, Gold und Platinum. Für jedes Paket gilt ein Listenpreis je Monat (netto); er kann je Leistungsbereich unterschiedlich sein.
| Was | Wo es steht |
|---|---|
| Listenpreise der Pakete | Preisliste Partnerpakete, die BENY Ihnen vor Abschluss des Modulvertrags mitteilt; Ihr Vertragspreis steht in Ihrem Modulvertrag (Vergütungsanlage) |
| Leistungsumfang der Pakete | Leistungsanlage Ihres Modulvertrags |
| Kostenlose Probephase, Beginn der Zahlungspflicht, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist | Ihr Modulvertrag (§ 10 Nr. 1, § 23) |
| Founding-Preis und andere individuelle Preise | Ihr Modulvertrag (§ 10 Nr. 1 und Nr. 2) |
| Kosten einer Rücklastschrift | Derzeit ist kein Betrag festgelegt; BENY berechnet dafür nichts (§ 11 Nr. 11) |
| Mahngebühren (§ 11 Nr. 14) | Derzeit ist kein Betrag festgelegt; BENY berechnet dafür nichts |
Die Partnerpakete haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Suchergebnisse (§ 14 Nr. 2). Ihre Vertragsunterlagen finden Sie im Partnerportal unter „Mein Unternehmen".
Entgelte je Buchung
| Bereich | Provision (Partner) | Servicepauschale (Partner) |
|---|---|---|
| Abschleppdienst | 12 % des Nettopreises der Leistung | – |
| Werkstatt | – | – |
| Fahrzeugwäsche | – | – |
| Mietwagen | 10 % des Nettoentgelts, das Sie über BENY erhalten (Miete, Extras, Zusatzentgelte; ohne Kaution, Schadensersatz und Ausfallpauschalen) | – |
| Zulassung | – | – |
| Shop | 7–15 % des Nettowarenwerts je Kategorie (Kategoriematrix im Partnerportal; ohne Versand und Pfand) | – |
| Gutachten | – (keine Provision in Prozent) | 29,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer je abgeschlossenem, über BENY bezahltem Auftrag an Sachverständige mit „Beauftragung erfolgt: Ja" (§ 10 Nr. 4); höchstens Ihr Erlös aus dem Auftrag; nichts für Anfragen, Termine, Vorgespräche, stornierte und nicht beauftragte Aufträge |
| Fahrschule/MPU | – | 25 € je Kundin/Kunde und Leistungskategorie in 12 Monaten (§ 10 Nr. 4); derzeit nicht erhoben |
| Kfz-Versicherung | – (kein Entgelt je Anfrage, Termin oder Vertrag) | – |
| Rechtsberatung | – (unzulässig) | – (unzulässig) |
BENY-Servicegebühr (zahlt die Kundschaft)
Die BENY-Servicegebühr legt BENY fest. Die Kundschaft zahlt sie zusätzlich zu Ihrem Preis; sie wird ihr vor der Buchung im Gesamtpreis als eigene Zeile angezeigt. Die Servicegebühr ist Umsatz von BENY: Sie ist nicht Teil Ihres Umsatzes und Ihrer Auszahlung und keine Bemessungsgrundlage Ihrer Provision. Derzeit gelten je Buchung (inklusive Umsatzsteuer):
| Bereich | Servicegebühr |
|---|---|
| Abschleppdienst | 1,99 € |
| Werkstatt, Fahrzeugwäsche, Mietwagen, Gutachten (Angebote von Sachverständigen), Fahrschule/MPU | 0 € |
| Zulassung | 4,99 € je Auftrag (nicht auf Behördengebühren) |
| Shop | 1,49 € je Bestellung |
| Rechtsberatung | keine |
Bemessungsgrundlage. Provisionen berechnet BENY auf den Nettopreis Ihrer Leistung bzw. Ware (ohne Umsatzsteuer; ohne Versandkosten, Pfand, Kautionen, Servicegebühr, Behördengebühren, Schadensersatz sowie No-Show- und Stornopauschalen), je Position, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.