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Zulassung · Standard-Zulassungen & Ummeldungen

Neuzulassung (Importfahrzeug / EU-Import)

Zulassung eines aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeugs (inkl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung / § 21 StVZO Vollgutachten).

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Ausländische Zulassungspapiere im Original
  • Zollunbedenklichkeit bzw. Nachweis der Umsatzsteuer
  • Gültige HU oder Vollgutachten
  • eVB und SEPA-Mandat

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • Ausländische Zulassungspapiere Original der bisherigen Zulassung aus dem Ausland.
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern vom Zoll, bei EU-Importen ggf. Nachweis der Umsatzsteuer.
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung (falls zutreffend) Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (falls zutreffend) Bekommst du beim Kauf eines Neufahrzeugs vom Händler.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.
  • Kaufvertrag (falls zutreffend) Hilft bei Rückfragen zum Halterwechsel.

Kurz zusammengefasst

Online
Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
Behördengebühr
voraussichtlich 45,00 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.