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Alle Vorgänge

Zulassung · Wiederzulassung & Abmeldung

Wiederzulassung nach endgültiger Außerbetriebsetzung

Reaktivierung eines länger abgemeldeten Fahrzeugs (ggf. mit neuer TÜV-Abnahme / Vollgutachten).

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Fahrzeugdaten sind im Register ggf. gelöscht (mehr als 7 Jahre)
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung
  • eVB und SEPA-Mandat

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Der Sicherheitscode (12 Zeichen) liegt unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.
  • Abmeldebescheinigung bzw. Außerbetriebsetzungsvermerk (falls zutreffend) Nachweis über die letzte Außerbetriebsetzung.
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.

Kurz zusammengefasst

Online
Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
Behördengebühr
voraussichtlich 40,00 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.