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Zulassung · Standard-Zulassungen & Ummeldungen

Neuzulassung (Neufahrzeug)

Erstzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (mit COC-Papier / EU-Übereinstimmungsbescheinigung).

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Fahrzeug ist fabrikneu und hat eine gültige CoC
  • Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB) liegt vor
  • Konto für die Kfz-Steuer (SEPA)

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) Bekommst du beim Kauf eines Neufahrzeugs vom Händler.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Der Sicherheitscode (12 Zeichen) liegt unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.

Kurz zusammengefasst

Online
Bei der Behörde online möglich (i-Kfz)
Behördengebühr
voraussichtlich 35,00 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.
Identifizierung
Online mit der Ausweisfunktion deines Personalausweises – beim Online-Dienst der Behörde oder beim Anbieter. BENY speichert keine PIN.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.