Nach der Verordnung (EU) 2022/2065 über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) benennt BENY zentrale Kontaktstellen und erklärt hier, wie du rechtswidrige Inhalte melden kannst und wie wir mit Meldungen umgehen.
1. Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA)
Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen uns direkt unter:
E-Mail: legal@benynow.com
Post: Beny Now GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein
Sprachen: Deutsch und Englisch.
2. Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA)
Du erreichst uns schnell und direkt – nicht nur über automatisierte Systeme:
- E-Mail: support@benynow.com
- Kontaktformular: benynow.com/hilfe
- Telefon: wird ergänzt
Sprache: Deutsch. Anfragen auf Englisch oder Türkisch beantworten wir nach Möglichkeit; einen Anspruch darauf gibt es nicht.
3. Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
Du kannst Inhalte auf BENY melden, die du für rechtswidrig hältst – z. B. Partnerprofile, Angebote, Bewertungen, Antworten von Partnern oder Chatnachrichten. Nutze dafür die Funktion „Inhalt melden" bzw. „Missbrauch melden" direkt am Inhalt oder das Meldeformular unter benynow.com/hilfe.
Damit wir deine Meldung prüfen können, brauchen wir:
- eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist,
- den genauen Ort des Inhalts (z. B. Link oder Buchungsnummer),
- deinen Namen und deine E-Mail-Adresse (nicht erforderlich bei Meldungen zu bestimmten Straftaten gegen Kinder),
- eine Erklärung, dass du in gutem Glauben davon ausgehst, dass deine Angaben richtig und vollständig sind.
Wir bestätigen dir den Eingang der Meldung, prüfen sie zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilen dir unsere Entscheidung mit – einschließlich der Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
4. Unsere Moderationsregeln (Art. 14 DSA)
- Welche Inhalte auf BENY nicht erlaubt sind, steht in den AGB für Kundinnen und Kunden (§ 16), in den Partner-Nutzungsbedingungen (§§ 5, 17, 21) und in der Bewertungsrichtlinie.
- Über Meldungen entscheiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von BENY.
- Automatisierte Mittel: Wir setzen eine Liste unzulässiger Formulierungen ein (z. B. irreführende Werbeaussagen wie „Meisterbetrieb" ohne Meister oder „MPU-Garantie"). Bei Texten, die Partner für ihr Profil oder ihre Angebote einstellen, verhindert dieser Filter die Veröffentlichung, bis der Text geändert ist. Bei Bewertungen und Antworten entfernt der Filter nichts; er markiert Beiträge lediglich für die Prüfung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter. Jede Entfernung oder Einschränkung entscheidet ein Mensch.
- Mögliche Maßnahmen: Entfernen oder Sperren eines Inhalts, Einschränken der Sichtbarkeit, Aussetzen von Angeboten, Auszahlungen oder Konten, Beendigung eines Vertrags. Wir handeln verhältnismäßig.
5. Begründung unserer Entscheidungen (Art. 17 DSA)
Wenn wir einen Inhalt entfernen oder einschränken oder ein Konto, Angebot oder eine Auszahlung aussetzen, teilen wir der betroffenen Person mit:
- welche Maßnahme wir getroffen haben und in welchem Umfang,
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, und ob sie auf eine Meldung zurückgeht,
- ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden (Abschnitt 4: Vorabfilter nur bei Partnertexten; bei Bewertungen nur Markierung zur menschlichen Prüfung),
- die gesetzliche Vorschrift oder die Regel unserer Bedingungen, auf die wir uns stützen,
- welche Rechtsbehelfe bestehen.
Für Partner gelten zusätzlich die Fristen und Verfahren der P2B-Verordnung (siehe Partner-Nutzungsbedingungen § 21).
6. Widerspruch gegen eine Entscheidung
Du kannst einer Entscheidung innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Mitteilung unter support@benynow.com widersprechen. Eine andere Mitarbeiterin oder ein anderer Mitarbeiter prüft den Fall erneut. Stellt sich die Entscheidung als falsch heraus, machen wir sie unverzüglich rückgängig. Dieses Verfahren bieten wir freiwillig an.
Außerdem kannst du jederzeit gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und dich bei der für Deutschland zuständigen Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur beschweren (Art. 53 DSA).
7. Hinweise auf Straftaten (Art. 18 DSA)
Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden.
8. Sprache
Dieser Text liegt ausschließlich in deutscher Sprache vor.