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Zulassung · Wiederzulassung & Abmeldung

Wiederzulassung nach endgültiger Außerbetriebsetzung

Reaktivierung eines länger abgemeldeten Fahrzeugs (ggf. mit neuer TÜV-Abnahme / Vollgutachten).

Dieser Vorgang passt voraussichtlich zu dir

Prüfe kurz die Voraussetzungen und gib deine Postleitzahl ein.

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Fahrzeugdaten sind im Register ggf. gelöscht (mehr als 7 Jahre)
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung
  • eVB und SEPA-Mandat

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Der Sicherheitscode (12 Zeichen) liegt unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.
  • Abmeldebescheinigung bzw. Außerbetriebsetzungsvermerk (falls zutreffend) Nachweis über die letzte Außerbetriebsetzung.
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.

Kurz zusammengefasst

Online
Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
Behördengebühr
voraussichtlich 40,00 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.