Zulassung · Standard-Zulassungen & Ummeldungen
Neuzulassung (Importfahrzeug / EU-Import)
Zulassung eines aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeugs (inkl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung / § 21 StVZO Vollgutachten).
Dieser Vorgang passt voraussichtlich zu dir
Voraussetzungen
- Ausländische Zulassungspapiere im Original
- Zollunbedenklichkeit bzw. Nachweis der Umsatzsteuer
- Gültige HU oder Vollgutachten
- eVB und SEPA-Mandat
Diese Unterlagen brauchst du
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
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Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
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Ausländische Zulassungspapiere Original der bisherigen Zulassung aus dem Ausland.
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Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern vom Zoll, bei EU-Importen ggf. Nachweis der Umsatzsteuer.
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Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung (falls zutreffend) Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
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EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (falls zutreffend) Bekommst du beim Kauf eines Neufahrzeugs vom Händler.
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Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.
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Kaufvertrag (falls zutreffend) Hilft bei Rückfragen zum Halterwechsel.
Kurz zusammengefasst
- Online
- Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
- Behördengebühr
- voraussichtlich 45,00 €
- Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.