Zulassung · Wiederzulassung & Abmeldung
Wiederzulassung nach endgültiger Außerbetriebsetzung
Reaktivierung eines länger abgemeldeten Fahrzeugs (ggf. mit neuer TÜV-Abnahme / Vollgutachten).
Dieser Vorgang passt voraussichtlich zu dir
Voraussetzungen
- Fahrzeugdaten sind im Register ggf. gelöscht (mehr als 7 Jahre)
- Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung
- eVB und SEPA-Mandat
Diese Unterlagen brauchst du
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
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Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
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Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Der Sicherheitscode (12 Zeichen) liegt unter einem Rubbelfeld. Lege ihn erst frei, wenn du den Antrag stellst.
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Abmeldebescheinigung bzw. Außerbetriebsetzungsvermerk (falls zutreffend) Nachweis über die letzte Außerbetriebsetzung.
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Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
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Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.
Kurz zusammengefasst
- Online
- Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
- Behördengebühr
- voraussichtlich 40,00 €
- Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.
Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.