Zum Inhalt springen
beny
Anmelden Partner werden
Zurück zum Assistenten

Zulassung · Standard-Zulassungen & Ummeldungen

Neuzulassung (Importfahrzeug / EU-Import)

Zulassung eines aus dem EU-Ausland importierten Fahrzeugs (inkl. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung / § 21 StVZO Vollgutachten).

Dieser Vorgang passt voraussichtlich zu dir

Prüfe kurz die Voraussetzungen und gib deine Postleitzahl ein.

Für wen und wo?

Der Vorgang ist für

Maßgeblich ist der Hauptwohnsitz bzw. der Sitz der Firma – nicht dein aktueller Standort.

Voraussetzungen

  • Ausländische Zulassungspapiere im Original
  • Zollunbedenklichkeit bzw. Nachweis der Umsatzsteuer
  • Gültige HU oder Vollgutachten
  • eVB und SEPA-Mandat

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung · nur Privatpersonen Gültiges Ausweisdokument der Halterin oder des Halters. Bei der Online-Zulassung weist du dich mit der Online-Ausweisfunktion aus. BENY speichert keine Ausweiskopie.
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung · nur Firmen Für Firmen: aktueller Auszug, nicht älter als drei Monate.
  • Vollmacht (falls zutreffend) Nur nötig, wenn eine andere Person den Antrag für dich stellt.
  • Ausländische Zulassungspapiere Original der bisherigen Zulassung aus dem Ausland.
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Bei Fahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern vom Zoll, bei EU-Importen ggf. Nachweis der Umsatzsteuer.
  • Vollgutachten nach § 21 StVZO oder Datenbestätigung (falls zutreffend) Wenn keine gültige CoC vorliegt oder das Fahrzeug lange abgemeldet war.
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) (falls zutreffend) Bekommst du beim Kauf eines Neufahrzeugs vom Händler.
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung (HU-Bericht) Die HU darf nicht abgelaufen sein.
  • Kaufvertrag (falls zutreffend) Hilft bei Rückfragen zum Halterwechsel.

Kurz zusammengefasst

Online
Nur vor Ort bzw. über einen Zulassungsdienst
Behördengebühr
voraussichtlich 45,00 €
Typische Gebühr nach GebOSt, ohne Kennzeichenschilder. Die genaue Gebühr legt die Behörde fest.

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Vorgaben deiner Zulassungsbehörde.