Diese Vereinbarung gilt zwischen Beny Now GmbH, Rheinpromenade 10, 40789 Monheim am Rhein („BENY") und Ihnen als Händler im BENY Teile-Shop („Händler", „Sie"). Sie ergänzt die Nutzungsbedingungen für Partner (Partner-AGB), insbesondere deren Anlage 2 Teil A. Ihre Angebote im Shop werden erst angezeigt und können erst bestellt werden, wenn Sie dieser Vereinbarung in ihrer aktuellen Fassung ausdrücklich zugestimmt haben.
1. Sie verkaufen – BENY vermittelt
- Sie bleiben gegenüber der Kundschaft alleiniger Verkäufer und Vertragspartner des Kaufvertrags. Lieferung, Widerruf, Gewährleistung und Rücknahme bestehen zwischen Ihnen und der Kundschaft.
- BENY verkauft keine Waren, tritt gegenüber der Kundschaft nicht als Verkäufer auf und erbringt Ihnen gegenüber eine Vermittlungs- und Plattformleistung.
- Im Shop gibt es für Sie kein Partnerpaket und kein monatliches Paketentgelt. Ihre einzige Vergütung an BENY für Verkäufe im Shop ist die Vermittlungsvergütung nach Nr. 5.
2. Vollmacht
Sie bevollmächtigen BENY,
- Ihre Waren auf der Plattform in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung zum Plattform-Endpreis nach Nr. 3 anzubieten,
- Kaufverträge mit der Kundschaft in Ihrem Namen zu vermitteln und abzuschließen (die Bestellung der Kundschaft wird mit ihrer erfolgreichen Zahlung in Ihrem Namen angenommen) und
- die Warenrechnung an die Kundschaft in Ihrem Namen auszustellen (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG). Sie haben dieser Rechnungsstellung vorab zugestimmt; die steuerliche Verantwortung für die Rechnung bleibt bei Ihnen.
3. Basispreis und Plattform-Endpreis
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Sie hinterlegen je Angebot Ihren Basispreis brutto (einschließlich Umsatzsteuer) und den Umsatzsteuersatz des Artikels (Standard 19 %). Ihren Basispreis pflegen Sie selbst.
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BENY bildet daraus automatisch den Plattform-Endpreis:
Plattform-Endpreis brutto = Basispreis brutto × (1 + Aufschlagssatz)
Gerundet wird kaufmännisch auf volle Cent, je Stück; der Preis einer Position ist der Stückpreis mal Menge.
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Der Aufschlagssatz beträgt standardmäßig 10 %. Mit Ihnen kann ein abweichender Satz für Ihr gesamtes Sortiment, für einzelne Kategorien oder für einzelne Produkte vereinbart werden; ein mit Ihnen vereinbarter Satz geht allgemeinen Sätzen vor. Den für ein Angebot geltenden Satz sehen Sie im Partnerportal.
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Der Aufschlagssatz ist ein Satz auf Ihren Basispreis brutto. Er ist weder ein Prozentsatz des Plattform-Endpreises noch ein Nettosatz.
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Beispiel (19 % Umsatzsteuer): Basispreis 100,00 € → Aufschlag 10 % = 10,00 € → Plattform-Endpreis 110,00 €.
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Der Plattform-Endpreis ist der einzige Kaufpreis gegenüber der Kundschaft. Ihr Basispreis ist kein zweiter Kaufpreis und wird der Kundschaft nicht angezeigt.
4. Ihre Genehmigung der Preisbildung
- Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung genehmigen Sie ausdrücklich, dass BENY den Plattform-Endpreis nach Nr. 3 automatisch bildet, veröffentlicht und Kaufverträge zu diesem Preis in Ihrem Namen abschließt – auch wenn Sie Ihren Basispreis ändern oder ein mit Ihnen vereinbarter Aufschlagssatz gilt.
- BENY zeigt der Kundschaft den Plattform-Endpreis einschließlich Umsatzsteuer, die Versandkosten und gegebenenfalls die BENY-Servicegebühr, Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Verkäuferangaben und Ihre Rolle als Verkäufer. BENY zeigt keine gesonderte Provisions- oder Vermittlungsposition, nicht Ihren Basispreis und keine aus dem Basispreis abgeleiteten durchgestrichenen Vergleichspreise.
5. Vermittlungsvergütung
- Für die Vermittlung schulden Sie BENY je verkauftem Artikel die Differenz zwischen Plattform-Endpreis und Basispreis (Aufschlag). Die Vermittlungsvergütung ist ein Bruttobetrag einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Vermittlungsleistung.
- Beispiel bei 19 % Umsatzsteuer: Vermittlungsvergütung 10,00 € brutto = 8,40 € netto + 1,60 € Umsatzsteuer.
- BENY stellt Ihnen über die Vermittlungsvergütung je Teilbestellung eine gesonderte Rechnung aus (Nummernkreis
BENY-RE-{Jahr}-{laufende Nummer}) und verrechnet sie mit Ihrer Auszahlung. Die Kundschaft sieht diese Rechnung nicht. - Auf Versandkosten erhebt BENY keinen Aufschlag und keine Vergütung.
6. Rechnung an die Kundschaft und Ihre Auszahlung
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Die Warenrechnung an die Kundschaft lautet über den tatsächlichen Plattform-Endpreis (im Beispiel 110,00 €) und die Versandkosten, mit dem Umsatzsteuersatz, den Sie für den Artikel hinterlegt haben – nicht über Ihren Basispreis.
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Sie erhalten je verkauftem Artikel Ihren Basispreis und die Versandkosten Ihrer Teilbestellung, vor gesondert vereinbarten Kosten (Nr. 9). Das ist Ihr vereinbarter Auszahlungsbetrag, nicht automatisch Ihr umsatzsteuerlicher Umsatz.
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Die Umsatzsteuer des Warenverkaufs richtet sich nach dem Plattform-Endpreis und dem Artikel und wird von Ihnen geschuldet; die Umsatzsteuer aus der Vermittlungsrechnung von BENY können Sie nach den allgemeinen Regeln als Vorsteuer abziehen. Zur Veranschaulichung (19 %, voller Vorsteuerabzug, ohne Versand):
Position Direktverkauf Verkauf über BENY Kundenpreis brutto 100,00 € 110,00 € Umsatzsteuer aus dem Warenverkauf (19 %) 15,97 € 17,56 € Vermittlungsvergütung BENY brutto – 10,00 € darin enthaltene Vorsteuer (19 %) – 1,60 € Ihre Umsatzsteuer-Zahllast vor weiteren Vorsteuern 15,97 € 15,96 € Ihr Nettoerlös nach Vermittlungsvergütung 84,03 € 84,04 € Das Beispiel ist keine Steuerberatung und gilt nicht für andere Steuersätze, Sonderfälle oder einen eingeschränkten Vorsteuerabzug.
7. Mengen, Aktionen, Stornierung und Rücksendung
- Bei mehreren Stück gilt der gerundete Stückpreis mal Menge; Rundungsdifferenzen durch Mengen entstehen nicht.
- Aktionsrabatte, die BENY der Kundschaft auf eigene Kosten gewährt, mindern weder den Plattform-Endpreis in Ihrer Warenrechnung noch Ihre Auszahlung. Aktionen auf Ihre Kosten richtet BENY im Shop nur nach gesonderter Vereinbarung mit Ihnen ein.
- Wird ein Verkauf vor dem Versand ganz oder teilweise storniert oder wird Ware zurückgegeben, wird die darauf entfallende Vermittlungsvergütung anteilig zurückgenommen. Sie erhalten darüber eine Rechnungskorrektur (
BENY-GS-{Jahr}-{laufende Nummer}) mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung; die ursprüngliche Rechnung bleibt unverändert. Ihre Auszahlung wird entsprechend belastet (Partner-AGB § 11 Nr. 4). - Einen Abzug für Wertverlust, den Sie bei einer Rücksendung nach den Partner-AGB berechtigt vornehmen, behalten Sie.
8. Änderungen von Preisen und Sätzen
- Aufschlagssätze und Konditionen ändern nur berechtigte Mitarbeitende von BENY, mit Begründung; jede Änderung wird mit Zeitpunkt, Bearbeiter, altem und neuem Wert protokolliert. Auch Änderungen Ihres Basispreises werden protokolliert.
- Eine Erhöhung des mit Ihnen vereinbarten Aufschlagssatzes wird nur mit Ihrer Zustimmung wirksam.
- Jede Änderung gilt nur für neue Bestellungen. Zu jeder Bestellposition speichert BENY unveränderlich: Basispreis, Aufschlagssatz, Plattform-Endpreis, Ihren Rechnungsbetrag und die Umsatzsteuer, die Vermittlungsvergütung brutto, netto und Umsatzsteuer, Ihren Auszahlungsbetrag und die Versandkosten. Liegt ein Artikel mit einem alten Preis im Warenkorb, muss die Kundschaft den neuen Preis vor der Bestellung bestätigen.
9. Zahlungsgebühren, Rückbuchungen und Versand
- Wer die Gebühren des Zahlungsdienstleisters, die Kosten von Rückbuchungen (Chargebacks) und die Kosten des BENY-Versands trägt, regelt eine gesonderte Vereinbarung. Solange keine solche Vereinbarung besteht, trägt BENY die Gebühren des Zahlungsdienstleisters; für Rückbuchungen gilt Partner-AGB § 11 Nr. 15, für den Versand Partner-AGB § 10 Nr. 7.
- Über welches Zahlungsmodell die Zahlungen der Kundschaft im Livebetrieb laufen, ist noch nicht festgelegt (Partner-AGB § 11 Nr. 2). Wird es festgelegt, passt BENY diese Vereinbarung an und legt sie Ihnen erneut zur Zustimmung vor.
10. Startumfang
Zum Start schließt BENY diese Vereinbarung nur mit Großhändlern mit Sitz in Deutschland, die der Regelbesteuerung unterliegen und grundsätzlich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, für neue Kfz-Ersatzteile und neues Autozubehör. Kleinunternehmer, differenzbesteuerte Gebrauchtwaren, grenzüberschreitende Lieferungen und Sonderbesteuerungen sind ausgeschlossen. Ihren Steuerstatus erklären Sie mit Nachweis im Partnerportal; Ihre Angebote sind erst bestellbar, wenn BENY ihn geprüft und freigegeben hat und Ihre Zustimmung zu dieser Vereinbarung vorliegt.
11. Laufzeit, neue Fassungen und Nachweis
- Diese Vereinbarung gilt, solange Sie im Shop anbieten, und endet mit Ihrem Modulvertrag für den Shop. Für Kündigung und Änderungen gelten die Partner-AGB (§§ 23, 24).
- Veröffentlicht BENY eine wesentlich geänderte Fassung, sind Ihre Angebote erst nach Ihrer erneuten Zustimmung wieder bestellbar; bereits angenommene Bestellungen bleiben unberührt.
- Ihre Zustimmung speichert BENY mit der Fassung, Datum und Uhrzeit, gekürzter IP-Adresse und Browserkennung; jede veröffentlichte Fassung bleibt unverändert gespeichert. Die zugestimmte Fassung erhalten Sie per E-Mail als PDF und können sie im Partnerportal abrufen.
12. Ihre Zustimmung
Im Partnerportal unter „Verkaufsfreigabe" erklären Sie durch ein eigenes, nicht vorausgewähltes Häkchen:
„Ich stimme der Preisbildung und der Vermittlungsvergütung in der oben verlinkten Fassung zu."